Die Freiheit in der Krise

Über die Freiheit in der Krise (Text als PDF)

Die aktuelle Corona-Pandemie stellt nicht nur viele Gewissheiten unseres Zusammenlebens in Frage, sie rüttelt, durch die zu ihrer Eindämmung getroffenen Maßnahmen, auch an den normativen Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung. Während dieser Tage verstärkt auch kontrovers über die Fortgeltung von Einschränkungen, Lockerungen und Stufenpläne diskutiert wird, offenbart sich mit einem kurzen Blick zurück, in welcher noch nie dagewesenen Schnelligkeit und mit welcher in der Bundesrepublik noch nie dagewesenen Absolutheit zur Bekämpfung der Pandemie die Freiheitsrechte aller Menschen in Deutschland eingeschränkt wurden – unabhängig ihres Wohnortes, ihrer persönlichen Situation oder ihres individuellen Infektionsrisikos.

Mit Kontaktbeschränkungen, Betretungsverboten, Betriebsuntersagungen und Ausgangsbeschränkungen wurde faktisch zum letzten im demokratischen Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel gegriffen, um das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern zur Bekämpfung der Pandemie einzuhegen. Eine derartige Suspendierung elementarer Freiheitsrechte hatte wohl noch vor wenigen Wochen kaum jemand für denkbar gehalten. Absolute Versammlungsverbote, umfassende Besuchsverbote bei Freunden und Verwandten und sogar (mehr oder minder löchrige) Ausgangsbeschränkungen sowie eine Vielzahl weiterer schwerer Grundrechtseingriffe waren zweifelsohne die ultima ratio gegen eine nicht unmittelbar beherrschbare und in ihrer Entwicklung nur bedingt greifbare Ausnahmelage. Je weiter diese Ausnahmesituation jedoch andauert und zunehmend Teil eines sich verändernden Alltags wird, umso mehr stellen sich mit jeden weiteren Tag der Einschränkung zunehmend Fragen nach den gesellschaftlichen Folgen und notwendigen gesellschaftlichen Entwicklungen nach der Bewältigung dieser Krise. Dies gilt vor allem in Bezug auf die Wahrung von Freiheitsrechten.

Denn einige der getroffenen Maßnahmen stoßen nicht nur auf steigende Akzeptanz-, sondern im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat auch auf exponentiell zunehmende Legitimationsprobleme gegenüber unserer Verfassungsordnung. Beides kann in einer unüberschaubaren zeitlichen Dimension der Pandemie in den kommenden Monaten zunehmend zu einem erheblichen gesellschaftlichen Problem erwachsen. Denn entweder wird auf lange Dauer ein Legitimationsverlust der Freiheitseinschränkungen schlichtweg hingenommen und Teile unserer freiheitlichen Verfassungsordnung drohen nachhaltigen Schaden zu nehmen oder aber deren langfristige Aufrechterhaltung führt zum zunehmenden Verlust ihrer Wirkung durch schwindende Akzeptanz in der Bevölkerung. Beides wären gefährliche Entwicklungen, entweder für die Zukunft unserer Freiheitsrechte oder aber für eine wirksame Eindämmung des Corona-Virus.

Diesen bedenklichen Entwicklungen gilt es durch einen Prozess und eine Perspektive des liberalen Ausgleichs entgegenzuwirken, in welchem verstärkt die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger ein Vorrang gegenüber dem proklamierten starken Staat eingeräumt wird, institutionelle Kontrollmechanismen zur Wahrung der Freiheitsrechte gestärkt werden und durch eine klare Perspektive für die Stärkung der Freiheit nach der Bewältigung der akuten Phase der Krise, ein Höchstmaß an Verlässlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürger geschaffen wird.

 

Legitimation und Delegitimierung von Einschränkungen

Die Bedeutung, die in einer Gesellschaft den Grundrechten beigemessen wird, zeigt sich vor allem, wenn ihre Wahrung – auch in der Abwägung gegenüber anderen Grundrechten – keine einfache Entscheidung, sondern ein schmerzlicher Vorgang ist; dies haben die letzten Wochen deutlich aufgezeigt.

Gleichwohl es sich bei den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der letzten Wochen um erhebliche Grundrechtseingriffe handelte, die unsere Freiheit stark reduzieren, stießen und stoßen diese in der Bevölkerung auf breite Akzeptanz und waren vielfach aus fachlicher Sicht zur Eindämmung der Pandemie in dieser Form gefordert worden. Es galt von Seiten der politisch Verantwortlichen in den letzten Wochen in Anbetracht unüberschaubarer Folgen und mangelnder Erkenntnisse über die Corona-Pandemie eine schwierige und folgenreiche Abwägungsentscheidung zwischen elementaren Grundrechten zu treffen. Den wesentlichen Freiheitsrechten unserer liberalen Verfassungsordnung stand nicht weniger als das elementare Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und die Pflicht des Staates, dies soweit wie möglich zu schützen, gegenüber. Gerade aufgrund der Erkenntnis, dass es eben gerade die Wahrnehmung unserer individuellen Freiheitsrechte ist, die eine Verbreitung des Virus maßgeblich befördern kann, war es daher zunächst auch weitgehend plausibel zu begründen, dass diese zum Schutze aller möglichst zurücktreten müssen.

Die Legitimation dieser elementaren Einschränkung unserer Freiheit konnte dabei nicht weniger als von einen der elementaren Grundsätze des liberalen Denkens abgeleitet werden – jener Überzeugung, dass Freiheit darin bestehe, alles tun zu können, was Anderen nicht schade. Denn gerade in einer Pandemiesituation kann der Schaden, den jede und jeder durch individuelles Verhalten erzeugen kann, unabsehbar groß und vor allem in der Folge nahezu unüberschaubar werden – wie in kaum einer anderen denkbaren Situation wurde ein indirekt-proportionaler Zusammenhang zwischen der kollektiven Wahrnehmung unserer Freiheitsrechte und der Möglichkeit die körperliche Unversehrtheit möglichst vieler Menschen zu schützen, abstrahierbar.

In Angesicht einer derartigen Notlage, die nicht lokal begrenzbar ist und die sich vor allem deshalb intensiviert, weil Menschen miteinander in Interaktion treten, kann auch legitim sein, diese Interaktion durch staatliche Maßnahmen zumindest zu reduzieren, um die von Funktionalität des Gesundheitssystems aufrechtzuerhalten und um mildere, gleichwohl wirksame, Mittel vorzubereiten und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund waren die vielfältigen Einschränkung unserer Freiheitsrechte zwar schmerzlich, jedoch in der bestehenden situativen Abwägung grundsätzlich legitimierbar und – fernab vieler nur schwer nachvollziehbarer und teilweise unverhältnismäßiger konkreter Ausgestaltungen in verschiedenen Bundesländern – gerade noch hinnehmbar.

Und doch steht der freiheitliche demokratische Rechtsstaat in Anbetracht dieser Lage seit nunmehr einigen Wochen vor dem großen Problem, dass die Freiheitsbeschränkungen zwar scheinbar derzeit das wirksamste Mittel darstellen, um die gegenwärtige Pandemie einzuhegen, derartige massive Beschränkungen der individuellen Freiheit aber unserer Verfassungsordnung zuwider sind. Eine dauerhafte Abwägung staatlicher Maßnahmen zu Ungunsten der elementaren Freiheitsrechte kann es im freiheitlich demokratischen Verfassungsstaat selbst zur Pandemiebekämpfung nicht geben, ohne das Wesen des freiheitlichen Verfassungsstaates in Frage zu stellen. Je länger die aktuelle Krise andauert, umso schwerer wird es deshalb, weiterhin bestehende schwerwiegende Eingriffe mit Blick auf das Grundgesetz zu legitimieren, unabhängig davon, wie wirksam sie schlussendlich zum Infektionsschutz sein mögen. Keinesfalls dürfen sie ein geduldeter Dauerzustand werden.

Doch Dauer ist in einer unbestimmbaren zeitlichen Dimension eine relative Größe. Schon jetzt gehen merklich die tatsächliche und die gefühlte Dauer der Einschränkungen und die absehbare Dauer bis zur Wiedererlangung eines Normalzustandes weit auseinander. Es entsteht ein Zustand eines doppelten fortschreitenden Legitimationsproblems. Mit jedem Tag steigt der Druck einer verfassungsrechtlich notwendigen Revision der Freiheitseinschränkungen, welcher nicht zuletzt Folge der Rechtsprechung zu den bisherigen Maßnahmen ist – den handelnden politischen Akteuren ist mehr als einmal ins Stammbuch geschrieben worden, dass auch eine Pandemie keine geeignete Rechtfertigung darstellen kann, um dauerhaft beispielsweise erheblich in Religions- oder Versammlungsfreiheit eingreifen zu können. Ebenso steigt der Druck aus Teilen der Bevölkerung, möglichst zügig zur Normalität zurückzukehren, zumindest jedoch Einschränkungen schrittweise zurückzunehmen und dabei vor allem auch ein sichtbares Mindestmaß an Kohärenz in Bezug auf die getroffenen Maßnahmen herzustellen – schon jetzt scheitern nicht wenige Spitzenpolitiker*innen daran, nachvollziehbar erläutern zu können, was aus Infektionsschutzsicht der Unterschied zwischen einem geöffneten Möbelhaus und einem geschlossenen Elektronikfachmarkt sein soll.

Dabei kommt es aber genau auf diese nachvollziehbare Begründung zunehmend an. Die Legitimierbarkeit der weiter bestehenden Einschränkungen wird absehbar umso stärker schwinden, je weniger sie vor dem Grundgesetz und gegenüber der Bevölkerung gerechtfertigt werden können, je stärker sie als inkohärent wahrgenommen werden und je länger sie andauern. Die Fortgeltung von Freiheitseinschränkungen kann vor dem Hintergrund dieser steigenden Vermittlungsprobleme nur durch einen Zustand permanenter und transparenter öffentlicher Abwägung legitimiert werden – eine Abwägung in welcher der Wirksamkeit der Maßnahmen, mit täglich steigenden Gewicht, die gesellschaftlichen Auswirkungen ebenso wie die verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenübergestellt werden müssen.

Dies stellt hohe Anforderungen an staatliches Handeln und auch an dessen Kommunikation. Gerade weil es in einem Zustand permanenter Abwägung faktisch keinen linear vorgezeichneten Zeitplan geben kann und sich gebotene Lockerungen aus verfassungsrechtlichen oder tatsächlichen Notwendigkeiten ergeben können, welche sich nicht ohne weiteres in die Stringenz eines gewünschten Gesamtbilds einfügen lassen, kommt es immer mehr auf eine nachvollziehbare Begründung der Fortgeltung aller weiterhin getroffenen Maßnahmen und die permanenten Darlegung ihrer Verhältnismäßigkeit, wie auch naturgemäß deren verhältnismäßiger Ausgestaltung an. Zudem muss in jedweder Abwägung gelten: Wenn die Wahl zwischen verschiedenen Überlegungen besteht, um den Infektionsschutz angemessen aufrecht zu erhalten und gleichzeitig dennoch Lockerungen zu vollziehen, muss es in der Abwägung zwischen möglichen zurückzunehmenden Beschränkungen vor allem eine Entscheidung für die individuellen Freiheitsrechte sein – der Gewährleistung des Versammlungsrechtes muss im Zweifel in unserer freiheitlichen Verfassungsordnung das größere Gewicht beigemessen werden, als dem Spielbetrieb der Fußballbundesliga.

Je länger die Krisensituation dauert, desto mehr wird Akzeptanz für gegebenenfalls weiter notwendige Einschränkungen gerade deshalb nur aus einer offenen und transparenten Diskussion über ihre Legitimation, die getroffenen Abwägungen und ihre Folgen entstehen können. Dies bedeutet, sich als Staat auch offen in Bezug auf die getroffenen Maßnahmen permanent hinterfragen zu lassen und dies vor allem als dezidierte Stärke des demokratischen Meinungspluralismus – auch in Krisensituationen – zu begreifen. Unsere plurale Gesellschaft lebt davon, auch vermeintlich alternativlose, Entscheidungen öffentlich in Frage stellen zu dürfen, denn auch Krisenzeiten entbinden den liberalen Rechtsstaat nicht von der Pflicht zur permanenten Rechtfertigung seines Handels. Nicht die Bürgerinnen und Bürgern haben den Drang nach Freiheit umfänglich zu rechtfertigen, sondern der Staat deren Einschränkung. Wer sich Kritik an Maßnahmen verbittet, weil es möglicherweise zu einem Akzeptanzverlust in der Bevölkerung für Maßnahmen kommen könne, erwartet einen kritiklosen Gehorsam, der sich nicht mit dem Wesenskern unserer Verfassungsordnung verträgt und zudem das Gegenteil des intendierten erreichen wird. Akzeptanz entsteht nicht aus der Verordnung an sich, sondern vielmehr aus der Anerkennung, dass die getroffenen Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.

 

Verantwortung in Freiheit

Der Weg bis zur Rückkehr in einen tatsächlichen Normalzustand wird zweifelsohne noch ein weiter sein. Bis zur Fertigstellung eines Impfstoffes oder einer wirksamen Behandlungsmethode wird es wahrscheinlich nur eine Art gesellschaftliche „Pandemie-Normalität“ geben können. Gerade wenn Wille und Notwendigkeit zur Rücknahme von Freiheitseinschränkungen bestehen, jedoch der Umgang mit dem Corona-Virus weiter zu unserer täglichen Lebensrealität zählen wird, sind nicht nur an den Staat hohe Ansprüche bezüglich der Rechtfertigung und Legitimation seiner Maßnahmen zu stellen, sondern auch an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Die kommenden Wochen werden davon geprägt sein, durch unser individuelles Verhalten die zurückgegebene Freiheit eigenverantwortlich gegen eine mögliche Notwendigkeit erneuter staatliche Eingriffe aktiv verteidigen zu können. Wer die Freiheit schützen will, muss auch durch eigenes Handeln einen Beitrag dazu leisten, die Infektionszahlen niedrig zu halten. Wahrscheinlich lag der Schutz unserer individuellen Freiheitsrechte noch nie so stark in unserer eigenen Hand, wie in der aktuellen Corona-Krise.

Die Leitgedanken unserer freiheitlich-republikanischen Grundordnung gehen von mündigen Bürgerinnen und Bürgern aus, die ihre Rechte verantwortlich ausüben. Es ist einmal mehr an der Zeit, dies nun auch sichtbar zu beweisen – durch Eigenverantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die aktuelle Krisensituation beherrschbar ist und zu zeigen, dass gelebte Freiheit und Pandemiebekämpfung keine unüberbrückbaren Widersprüche darstellen müssen. Aus Sicht eines liberal-emanzipatorischen Staatsgedankens, dürfen staatliche Einschränkung grundsätzlich nur daher rühren, dass Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenverantwortlichen Umgang miteinander, nicht in der Lage sind, jene Probleme zu bewältigen, die durch ihre Interaktion entsteht. Eine solches Herangehen heißt, auch in Krisenzeiten nicht übermäßig nach dem starken Staat zu rufen, der durch möglichst harte Vorgaben in die individuellen Lebensbereiche seiner Bürgerinnen und Bürger vordringt und das schützenswerteste Private versucht zu reglementieren (bis hin zu Absonderlichkeiten, dass Bürgerinnen und Bürger aufgrund von mehr oder minder plausibler Ausnahmen von Ausgangsbeschränkungen dazu genötigt werde ihren Beziehungszustand zu anderen Personen zu definieren und diesen im Zweifel darlegen zu können), sondern die Bürgerinnen und Bürger darin zu stärken, durch individuelle vernünftige Entscheidung ihren Beitrag dazu zu leisten, dass staatliche Eingriffe in Freiheitsrechte gar nicht erst notwendig werden oder zumindest so mild wie möglich ausfallen.

#Socialdistancing und #stayathome waren und sind nicht nur Ausdruck notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen zur Einlegung der Pandemie, sondern auch Ausdruck der individuellen Übernahme von Verantwortung für unsere Freiheit und unsere Gesellschaft durch eigenverantwortlich gewählte Selbsteinhegung und Beschränkung. Ein solches Herangehen sollte auch die Maxime für die kommenden Wochen und Monate sein. Wenn es gelingt, mit der wiedergegebenen Freiheit entsprechend verantwortungsvoll umzugehen, minimiert dies die Legitimierbarkeit und somit die Möglichkeit schwere regulativer Eingriffe des Staates in die individuellen Freiheitsrechte und reduziert somit auch die Gefahr des Übermaßes bei der Kodifizierung von Einschränkungen.

Dies bedeutet allerdings nicht zuletzt, dass man den Bürgerinnen und Bürgern zwar Leitplanken für ihr Handeln geben muss, allerdings die konkrete Ausformung ihres jeweiligen Handels ihnen soweit, wie es geboten ist, selbst überlässt. Die Diskussion über angeblich zu unbestimmte Rechtsbegriffe bei Ausnahmetatbestände Rechtsverordnungen der jüngeren Vergangenheit hat indes gezeigt, dass es schwierig sein kann, diese individuelle Entscheidungsfreiheit auch aushalten zu können. Wenn man jedoch von mündigen und überdies halbwegs vernunftbegabten Bürgerinnen und Bürgern Verantwortung einfordert, so sollte es nicht die vorrangige Aufgabe des Staates sein, per Dekretion konkrete Kilometerradien für Sport und Bewegung im Freien vorzugeben, sondern vielmehr klar und transparent deutlich zu machen, was das Ziel staatlicher Maßnahmen ist und an den Bürgerinnen und Bürger die Forderung zu richten, stets alle ihre Handlungen nach der Einhaltung dieses Ziel verantwortungsvoll zu überprüfen.

Natürlich darf man daran zweifeln, ob wir uns in einer Krise auf die Eigenverantwortung aller Bürgerinnen und Bürger verlassen können, denn natürlich wird es immer Menschen geben, die unverantwortlich handeln und dies auch bewusst tun. Dies trifft gerade dann zu, wenn wie aktuell, offenbar die individuellen Risiken schwerer Krankheitsverläufe in der Bevölkerung unterschiedlich verteilt sind und eben jene, die vermeintlich weniger davon betroffen sind, aber dennoch einen Beitrag zur Verbreitung der Pandemie leisten, sich unvernünftig verhalten. Doch gerade jenen sollte nicht nur ein genereller Anspruch an gesellschaftliche Solidarität in dieser Zeit ein eindringliches Mahnmal darstellen, sondern vor allem die letzten Wochen, in welchen auch all jene viele ihrer individuellen Freiheitsrechte eingebüßt haben, die von den konkreten Auswirkungen der Pandemie möglicherweise weniger betroffen sein könnten beziehungsweise sich nicht als potenziell betroffen fühlen. Gerade jene, die solidarische Selbsteinhegung in Krisenzeiten irrigerweise als unzumutbar Zumutung ansehen, haben es in der Hand, ob sie durch unsolidarisches Verhalten schlussendlich ihre Freiheitsrechte in das Handeln der Exekutive stellen oder durch selbsteinhegende Solidarität diese weiter selbst ausgestalten können werden.

Gerade, wenn mehr Verantwortung eingefordert wird, ist es aber auch vornehme Aufgabe des Staates, die notwendigen tatsächlichen Rahmenbedingungen für verantwortungsvolle Entscheidungen zu schaffen und Vorsorge dafür zu treffen, dass die Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich – auch ohne staatliche Eingriffe in Freiheitsrechte – geschützt werden können. In der konkreten Situation trifft dies vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Ausweitung von Testkapazitäten. Gerade in einer solchen Krisensituation muss deshalb auch eine erneuerte transparente und eindringliche Definition der gegenseitigen Erwartung von Staat und Bürgerschaft aneinander stattfinden. Je mehr die einen verantwortlich und vernünftig handeln, umso mehr muss der Staat die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen und darf sich keinesfalls vorrangig auf den vermeintlich einfacheren Weg der regulativen Macht verlassen.

 

Freiheit institutionell besser schützen

Verantwortung kann in einem freiheitlichen Rechtsstaat natürlich keineswegs das einzige Element sein, um nachhaltig Eingriffe in Freiheitsrechte zu verhindern oder diese zu minimieren. Denn, auch unverantwortliche Bürgerinnen und Bürger dürfen im freiheitlichen Verfassungsstaat kein Argument für unverhältnismäßige Freiheitseinschränkungen darstellen und können diese nicht legitimieren. Genau deshalb braucht es auch eine Diskussion über wirksame institutionelle Einhegung übermäßiger Freiheitseinschränkungen in Krisenzeiten. Das Versprechen, welches unter anderem von Bundeskanzlerin Angela Merkel gegeben wurde, dass selbstverständlich nach Bewältigung der Krise alle Einschränkung zurückgenommen werden, ist nicht mehr als eine rechtsstaatliche Binsenweisheit und darf kein zufriedenstellender Ansatz für eine bürgerrechtsorientierte Politik in der Bundesrepublik sein. Die Aufgabe aller staatlichen Institutionen ist es vielmehr, darüberhinausgehende Mechanismen zu entwickeln, um Freiheitsrechte auch in Krisenzeiten besser und nachhaltig zu schützen. Dazu sollten wir und auch auf zwei fundamentale institutionelle Stärken unserer Verfassungsordnung stützen und deren freiheitssichernde Aufgabe noch stärker als bisher in den Vordergrund stellen: Die Bedeutung des Föderalismus und die Rolle von Parlamenten.

 

Föderalismus schafft Verhältnismäßigkeit

Auch wenn der Föderalismus dieser Tage gerne verfemt wird, sowohl für seine vermeintlich langsame Reaktionszeit als auch für die entstandene Fragmentierung von Regelungen zum Umgang mit der Krise, offenbart sich in letzterem seine eigentliche und perspektivische Stärke. Gerade in Bezug auf die aktuellen Freiheitseinschränkungen kann der Föderalismus mit seinen starken Kompetenzen der Länder ein Garant für mehr Verhältnismäßigkeit in der Bundesrepublik sein. Ein Blick auf die Entwicklung der Infektionszahlen und des tatsächlichen Infektionsgeschehens zeigt eine unterschiedliche Betroffenheit der verschiedenen Bundesländer. Im Gegensatz dazu scheint der Drang unnötig und zugleich unverständlich hoch, in allen Bundesländern dieselben eingriffsintensive Maßnahmen zu vollziehen. Doch warum soll es im freiheitlichen Verfassungsstaat föderaler Prägung zwingend notwendig, und im engeren Sinne verhältnismäßig, sein, die Rechte von 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger gleich stark einzuschränken, obwohl dies mit Blick auf die Zielerreichung nicht oder zumindest nicht in diesem Maße notwendig ist?

Ein selbstbewusster und differenzierender Föderalismus ist ein Baustein für mehr Verhältnismäßigkeit in bundesweiten Krisensituationen. Mit Blick auf den Schutz unserer Freiheitsrechte kann dieser gerade jetzt geeignet sein, je nach tatsächliche Lage oder den verschiedenen zu beachtenden regionalen Spezifika in dieser Krise, die Verhältnismäßigkeit von Freiheitsbeschränkungen stärker zu wahren, als dies mit einheitlichen Entscheidungen für die Bundesrepublik Deutschland, die schlussendlich lediglich auf Vereinbarungen unter den Bundesländern zum einheitlichen landesrechtlichen Agieren fußen, gelingen kann. Eine Ausdifferenzierung von Einschränkungen nach ihrer länderspezifischen Notwendigkeit wäre hierbei kein böswilliges Infragestellen eines in den Grundzügen notwendigen abgestimmten Handelns in einer bundesweiten Krisenlage, sondern vielmehr Ausdruck der Kernprinzipien unserer föderalen Staatsordnung. Natürlich gilt es bei aller Differenzierung Solidarität zu wahren und ein Mindestmaß an politischem und rechtlichen Gleichklang nicht gänzlich aus den Augen zu verlieren, insbesondere wenn der Verkehr und die Reisetätigkeit zwischen den Bundesländern wieder stärker zunimmt und dadurch die Grenzen zwischen den Bundesländern wieder unbedeutender werden – Föderalismus ist kein Freibrief für absurde Maßnahmen. Aber es sollte den Freiheitsrechten zuliebe, auch innerhalb einzelner Bundesländer, stärker differenziert werden, um nur dort schwere Grundrechtseingriffe zu vollziehen, wo es zwingend notwendig und lokal geboten ist.

Dies bedeutet in der Folge von Seiten der Landesregierungen über Unterschiede und Gemeinsamkeiten und die Grundlagen getroffener Entscheidungen transparenter und klarer kommunizieren zu müssen. Hierzu braucht es schlussendlich auch die Kraft und Beharrlichkeit, das Ringen um die besten Lösungen im Föderalstaat nicht als ein permanentes Windhundrennen um die wahlweise schärfsten oder mildesten Maßnahmen zu verstehen, sondern ihn vielmehr als einen Weg zu begreifen, zukünftig Freiheitseinschränkung in ihren Auswirkungen verhältnismäßiger gestalten zu können.

 

 

Starker Parlamentarismus schafft Vertrauen

So sehr Krisen teilweise notgedrungen die – oftmals zugleich unnötig beschworenen – Stunden der Exekutive sein mögen, so sehr müssen die Monate und Jahre danach die Phase des Primates der Parlamente sein. Nachdem sich viele Parlamente in den letzten Wochen selbst einschränken mussten, um keine unnötigen Gesundheitsgefährdungen für ihre Mitglieder und Mitarbeiter*innen einzugehen, wächst mit zunehmender Revitalisierung des Parlamentsbetriebs auch die Aufgabe der Legislativorgane, sich der eigenen Verantwortung als erste Gewalt in Krisenzeiten zunehmend stärker bewusst zu werden. Neben einer sich verdichtenden Kontrollfunktion kommt auf die Parlamente auch eine wichtige Aufarbeitungsfunktion nach der Phase der akuten Bewältigung der Krise zu.

Im Sinne einer starken Kontrollfunktion der Legislative gegenüber der Exekutive ist es bei einer überlangen Dauer elementarer Grundrechtseingriffe die Pflicht der Parlamente, die Einschränkungen mit zunehmenden Maße auch hinsichtlich einer legislativen Grundierung zu überprüfen. Der Umstand, dass die Länder auf dem Verordnungswege zur Ausformung eines Bundesgesetzes mit rein exekutiven Eigenhandlungen tief in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, darf mit Blick auf die Gewaltenteilung kein hinnehmbarer Zustand auf Dauer sein und wird von Woche zu Woche auch legislativ begründungspflichtiger. Je länger dieser Zustand droht anzuhalten, desto mehr sind die Parlamente gefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeit auch die wesentlichen Befugnisse der Exekutive stärker und gegebenenfalls enger zu definieren.

Auch wenn keine Krise wie die andere verläuft, wenn niemand sicher ist, womit wir oder nachfolgende Generationen in ähnlicher Zugespitztheit konfrontiert werden und damit auch keineswegs reale Einschätzungen möglich sind, welche Maßnahmen in der nächsten Krise angezeigt sein werden, ist es aus freiheitlicher Sicht überdies notwendig, in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs politisch zu definieren, wie der Staat in ähnlichen Situationen perspektivisch handeln darf. Hierbei müssen die Parlamente ebenso eine entscheidende Rolle einnehmen. Es geht darum, parlamentarisch die Pflöcke für die Zukunft einzurammen und den Rahmen zu definieren, in dem Exekutivhandlungen unter welchen Bedingungen in Krisen zulässig sind und hierbei als Gegenpol zur krisenbedingten Ermächtigung der Regierungen aufzutreten.

Es gilt dabei nicht nur als Gesetzgebungsorgan präziser zu kodifizieren, welche Einschränkungen wann unter welchen Bedingungen abstrakt zulässig sind und das Handeln der Exekutive in der Krise stärker zu präjudizieren. Es geht auch darum, die mit der aktuellen Krisensituation verbundenen ethischen und gesellschaftlichen Fragen in einem breiten Diskurs zu erörtern. Da sich die Bundesrepublik einer solchen Situation mit derart massiven Einschränkungen zur Bekämpfung einer Krisenlage noch nie befunden hat, gibt es keine Vergleichsmaßstäbe, was rechtlich aber auch ethisch in solchen Situationen geboten oder unzulässig sein sollte. Gerade die Parlamente müssen die Orte der kraftvollen Diskussion darüber sein, wie mit den Folgen der Krise und wie mit ähnlichen Situation in der Zukunft umzugehen ist.

Hierbei ist es selbstverständliche Aufgabe der Parlamente, die Bürgerinnen und Bürger in die Debatten über die Bewältigung und Auswirkung der Pandemie eng einzubinden, entsprechende Austauschformate, auch mit der Wissenschaft, zu schaffen und ihnen eine starke Stimme hinsichtlich der weiteren Entwicklung unserer Gesellschaft zu geben.

Wenn Parlamente ihre Rolle als erste Gewalt im Staate und als das Repräsentationsorgan der Bevölkerung sowohl mit fortschreitender Dauer der Akutsituation in ihrer Kontrollfunktion als auch danach bei der Aufarbeitung der Krisensituation mit Mut und Selbstbewusstsein wahrnehmen, kann daraus eine Stärkung des parlamentarischen Diskurses in unserer Demokratie ebenso erwachsen, wie eine Verbesserung der Akzeptanz grundlegender politischer Entscheidungen in der Gesellschaft.

 

Freiheit und offene Gesellschaft stärken

Krisen wie diese sind Scheidepunkte weiterer gesellschaftlicher Entwicklungen. Sie verdeutlichen Handlungsnotwendigkeiten und verdichten Erkenntnisse über politische und gesellschaftliche Zustände. Die kommende Zeit wird daher zurecht davon geprägt sein, beispielsweise über die Gesellschaftsrelevanz verschiedener Berufsgruppen genauso eindringlich zu diskutieren, wie über die Anforderungen an medizinische Versorgung und die generelle Vorbereitung eines Staates auf derartige Krisenlagen. Nicht weniger braucht es darüber hinaus eine politische Auseinandersetzung, wie wir unsere Gesellschaft nach einer Phase der plötzlichen Erstarrung freier, offener und mit einer größeren Partizipation der Bürgerinnen und Bürger gestalten können. Wer derart gravierende Situationen staatlicherseits ohne Akzeptanz- und Legitimationsverluste bestehen will, muss bereits jetzt positive Perspektiven in der Zukunft aufzeigen und deutlich machen, dass nach der Krisenphase nicht alles weitergeht, wie zuvor, sondern wir aus der aktuellen Situation progressive Schlüsse für unser gesellschaftliches Miteinander ziehen können. Auf eine Phase der staatlichen Einschränkung muss somit eine Phase von Solidarität, der demokratischen Beteiligung, der gesellschaftlichen Offenheit und der Stärkung der Freiheit folgen. Eine solche klare Perspektive braucht es, als Versprechen zu neuen freiheitsorientierten Ausgestaltungen unserer Verfassungsordnung, umso deutlicher, je länger die derzeitigen Einschränkungen fortdauern.

Die Corona-Pandemie zeigt uns zunächst eine Relativität des Krisenbegriffs: Am deutlichsten wird dies im Vergleich mit der häufig zur Krise verklärten Situation der Flüchtlingsaufnahme im Jahr 2015. Im Gegensatz zur aktuellen Situation wirken die damaligen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen fast vernachlässigbar, zumindest aber weit weniger einschneidend. Gleichzeitig verdeutlicht uns die Corona-Pandemie auch, wie schnell auch die Bundesrepublik Deutschland von existenziellen Bedrohungslagen heimgesucht werden kann, ohne diese unmittelbar verantwortet zu haben – eine Erkenntnis, die unsere Gesellschaft vielleicht weit stärker dafür sensibilisieren wird, dass die Erfahrung von Leid und die Notwendigkeit von Hilfe in Krisensituation nichts ist, was sich außerhalb unserer Landesgrenzen abspielt und auf ewig einseitig verläuft. Auch zeigt die aktuelle Krise zudem erneut eine große Welle der Solidarität zwischen Menschen, aber auch zwischen verschiedenen Staaten. Diese Solidarität kann eine der tragenden Säulen der weiteren Bewältigung dieser Krise und vor allem ihre Folgen sein, wenn es darum geht, das Miteinander zu stärken und einen stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt nach der Krise zu begründen. Die Antwort auf die aktuelle schwere Herausforderung kann daher nur sein, mehr Solidarität zu wagen. Eine Solidarität, die dabei keine nationale sein kann und keine sein darf, die nach der Bewältigung von Pandemien Halt macht, sondern auch darüber hinaus Menschlichkeit und Solidarität zur entscheidenden Maßgabe gesellschaftlichen Handelns macht.

Zugleich steht der Staat nach der akuten Krisenbewältigung in der Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die derzeitigen Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen in der Zukunft auch auf der gesellschaftlichen Ebene auszugleichen. Wenn der Staat in einer Krise nicht anders handeln kann, als notgedrungen fundamentale Freiheitsrechte einzuschränken, so ist er in der Pflicht, das unverzüglich das Gegenteil zu tun, wenn er dazu wieder imstande ist.

Wenn Bürgerinnen und Bürger in zugespitzten Entscheidungssituationen nicht einbezogen werden können, so gebietet es das Grundverständnis eines freiheitlich-demokratischen Staates, sie danach umso stärker in Entscheidungen einzubeziehen und ihnen die Gelegenheit zu geben, die weitere gesellschaftliche Entwicklung mitzugestalten. Gerade, weil es in der akuten Bewältigung einer Krisenlage kaum gelingt, die Bürgerinnen und Bürger auch in schwerwiegende, sie unmittelbar erhebliche betreffenden, Entscheidungen einzubeziehen und diese zudem in der aktuellen Situation auch nur sehr eingeschränkt ihre Partizipationsrechte wahrnehmen können, brauchen wir eine deutliche Stärkung von Teilhaberechten nach der Krise, damit die Menschen zukünftig stärker mitbestimmen können, wie eine Gesellschaft nach Corona aussehen soll und wie ein Staat in ähnlichen Situationen handeln darf. Dies erfordert sowohl die Senkung für die Hürden der formalen Beteiligungs- und Entscheidungselemente in unserer Demokratie als auch die stärkere Unterstützung des Staates für jene Menschen, die unsere Gesellschaft aktiv mit ihren Ideen voranbringen wollen. Ein Staat, der zu Bewältigung einer akuten Krise ein weitsichtiges, verantwortungsvolles Verhalten der Bürgerinnen und Bürger einfordert, sollte und muss dieses Zutrauen auch danach haben und muss den Menschen mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung geben.

Darüber hinaus braucht es ein Fanal, dass unsere Freiheit nicht nur ein Wert ist, den man in Krisenzeiten notgedrungen einschränken kann, sondern dass unsere Freiheit einen derart elementaren Grundsatz politischen Handelns darstellt, dass man sie im Gegenzug, im Sinne eines diese Krisenzeit überformenden rechtsstaatlichen Antagonismus, in der Zukunft auch ausweiten können muss. Es braucht gerade nach der akuten Krisenbewältigung und den von vielen Bürgerinnen und Bürgern verantwortungsvoll hingenommenen Einschränkungen ihrer individuellen Freiheitsrechte eine sichtbare politische und gesellschaftliche Gegenbewegung. Wir brauchen nach der Krise eine Politik des starken freiheitlichen Ausgleichs als Gegengewicht zur den in der Krise getroffenen Maßnahmen. Die beste Antwort auf weniger Freiheit in der Krise kann nur mehr gesellschaftliche Freiheit und Offenheit in der Zukunft lauten!