{"id":120,"date":"2020-05-03T18:21:47","date_gmt":"2020-05-03T16:21:47","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.valentinlippmann.de\/?p=120"},"modified":"2020-05-03T18:22:04","modified_gmt":"2020-05-03T16:22:04","slug":"die-freiheit-in-der-krise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/?p=120","title":{"rendered":"Die Freiheit in der Krise"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/\u00dcber-die-Freiheit-in-der-Krise_v2.pdf\">\u00dcber die Freiheit in der Krise (Text als PDF)<\/a><\/p>\n<p>Die aktuelle Corona-Pandemie stellt nicht nur viele Gewissheiten unseres Zusammenlebens in Frage, sie r\u00fcttelt, durch die zu ihrer Eind\u00e4mmung getroffenen Ma\u00dfnahmen, auch an den normativen Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung. W\u00e4hrend dieser Tage verst\u00e4rkt auch kontrovers \u00fcber die Fortgeltung von Einschr\u00e4nkungen, Lockerungen und Stufenpl\u00e4ne diskutiert wird, offenbart sich mit einem kurzen Blick zur\u00fcck, in welcher noch nie dagewesenen Schnelligkeit und mit welcher in der Bundesrepublik noch nie dagewesenen Absolutheit zur Bek\u00e4mpfung der Pandemie die Freiheitsrechte aller Menschen in Deutschland eingeschr\u00e4nkt wurden \u2013 unabh\u00e4ngig ihres Wohnortes, ihrer pers\u00f6nlichen Situation oder ihres individuellen Infektionsrisikos.<\/p>\n<p>Mit Kontaktbeschr\u00e4nkungen, Betretungsverboten, Betriebsuntersagungen und Ausgangsbeschr\u00e4nkungen wurde faktisch zum letzten im demokratischen Rechtsstaat zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel gegriffen, um das Verhalten von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zur Bek\u00e4mpfung der Pandemie einzuhegen. Eine derartige Suspendierung elementarer Freiheitsrechte hatte wohl noch vor wenigen Wochen kaum jemand f\u00fcr denkbar gehalten. Absolute Versammlungsverbote, umfassende Besuchsverbote bei Freunden und Verwandten und sogar (mehr oder minder l\u00f6chrige) Ausgangsbeschr\u00e4nkungen sowie eine Vielzahl weiterer schwerer Grundrechtseingriffe waren zweifelsohne die <em>ultima ratio<\/em> gegen eine nicht unmittelbar beherrschbare und in ihrer Entwicklung nur bedingt greifbare Ausnahmelage. Je weiter diese Ausnahmesituation jedoch andauert und zunehmend Teil eines sich ver\u00e4ndernden Alltags wird, umso mehr stellen sich mit jeden weiteren Tag der Einschr\u00e4nkung zunehmend Fragen nach den gesellschaftlichen Folgen und notwendigen gesellschaftlichen Entwicklungen nach der Bew\u00e4ltigung dieser Krise. Dies gilt vor allem in Bezug auf die Wahrung von Freiheitsrechten.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Denn einige der getroffenen Ma\u00dfnahmen sto\u00dfen nicht nur auf steigende Akzeptanz-, sondern im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat auch auf exponentiell zunehmende Legitimationsprobleme gegen\u00fcber unserer Verfassungsordnung. Beides kann in einer un\u00fcberschaubaren zeitlichen Dimension der Pandemie in den kommenden Monaten zunehmend zu einem erheblichen gesellschaftlichen Problem erwachsen. Denn entweder wird auf lange Dauer ein Legitimationsverlust der Freiheitseinschr\u00e4nkungen schlichtweg hingenommen und Teile unserer freiheitlichen Verfassungsordnung drohen nachhaltigen Schaden zu nehmen oder aber deren langfristige Aufrechterhaltung f\u00fchrt zum zunehmenden Verlust ihrer Wirkung durch schwindende Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung. Beides w\u00e4ren gef\u00e4hrliche Entwicklungen, entweder f\u00fcr die Zukunft unserer Freiheitsrechte oder aber f\u00fcr eine wirksame Eind\u00e4mmung des Corona-Virus.<\/p>\n<p>Diesen bedenklichen Entwicklungen gilt es durch einen Prozess und eine Perspektive des liberalen Ausgleichs entgegenzuwirken, in welchem verst\u00e4rkt die Verantwortung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ein Vorrang gegen\u00fcber dem proklamierten starken Staat einger\u00e4umt wird, institutionelle Kontrollmechanismen zur Wahrung der Freiheitsrechte gest\u00e4rkt werden und durch eine klare Perspektive f\u00fcr die St\u00e4rkung der Freiheit nach der Bew\u00e4ltigung der akuten Phase der Krise, ein H\u00f6chstma\u00df an Verl\u00e4sslichkeit gegen\u00fcber den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger geschaffen wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Legitimation und Delegitimierung von Einschr\u00e4nkungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Bedeutung, die in einer Gesellschaft den Grundrechten beigemessen wird, zeigt sich vor allem, wenn ihre Wahrung \u2013 auch in der Abw\u00e4gung gegen\u00fcber anderen Grundrechten \u2013 keine einfache Entscheidung, sondern ein schmerzlicher Vorgang ist; dies haben die letzten Wochen deutlich aufgezeigt.<\/p>\n<p>Gleichwohl es sich bei den Ausgangs- und Kontaktbeschr\u00e4nkungen der letzten Wochen um erhebliche Grundrechtseingriffe handelte, die unsere Freiheit stark reduzieren, stie\u00dfen und sto\u00dfen diese in der Bev\u00f6lkerung auf breite Akzeptanz und waren vielfach aus fachlicher Sicht zur Eind\u00e4mmung der Pandemie in dieser Form gefordert worden. Es galt von Seiten der politisch Verantwortlichen in den letzten Wochen in Anbetracht un\u00fcberschaubarer Folgen und mangelnder Erkenntnisse \u00fcber die Corona-Pandemie eine schwierige und folgenreiche Abw\u00e4gungsentscheidung zwischen elementaren Grundrechten zu treffen. Den wesentlichen Freiheitsrechten unserer liberalen Verfassungsordnung stand nicht weniger als das elementare Grundrecht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit und die Pflicht des Staates, dies soweit wie m\u00f6glich zu sch\u00fctzen, gegen\u00fcber. Gerade aufgrund der Erkenntnis, dass es eben gerade die Wahrnehmung unserer individuellen Freiheitsrechte ist, die eine Verbreitung des Virus ma\u00dfgeblich bef\u00f6rdern kann, war es daher zun\u00e4chst auch weitgehend plausibel zu begr\u00fcnden, dass diese zum Schutze aller m\u00f6glichst zur\u00fccktreten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die Legitimation dieser elementaren Einschr\u00e4nkung unserer Freiheit konnte dabei nicht weniger als von einen der elementaren Grunds\u00e4tze des liberalen Denkens abgeleitet werden \u2013 jener \u00dcberzeugung, dass Freiheit darin bestehe, alles tun zu k\u00f6nnen, was Anderen nicht schade. Denn gerade in einer Pandemiesituation kann der Schaden, den jede und jeder durch individuelles Verhalten erzeugen kann, unabsehbar gro\u00df und vor allem in der Folge nahezu un\u00fcberschaubar werden \u2013 wie in kaum einer anderen denkbaren Situation wurde ein indirekt-proportionaler Zusammenhang zwischen der kollektiven Wahrnehmung unserer Freiheitsrechte und der M\u00f6glichkeit die k\u00f6rperliche Unversehrtheit m\u00f6glichst vieler Menschen zu sch\u00fctzen, abstrahierbar.<\/p>\n<p>In Angesicht einer derartigen Notlage, die nicht lokal begrenzbar ist und die sich vor allem deshalb intensiviert, weil Menschen miteinander in Interaktion treten, kann auch legitim sein, diese Interaktion durch staatliche Ma\u00dfnahmen zumindest zu reduzieren, um die von Funktionalit\u00e4t des Gesundheitssystems aufrechtzuerhalten und um mildere, gleichwohl wirksame, Mittel vorzubereiten und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund waren die vielf\u00e4ltigen Einschr\u00e4nkung unserer Freiheitsrechte zwar schmerzlich, jedoch in der bestehenden situativen Abw\u00e4gung grunds\u00e4tzlich legitimierbar und \u2013 fernab vieler nur schwer nachvollziehbarer und teilweise unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger konkreter Ausgestaltungen in verschiedenen Bundesl\u00e4ndern \u2013 gerade noch hinnehmbar.<\/p>\n<p>Und doch steht der freiheitliche demokratische Rechtsstaat in Anbetracht dieser Lage seit nunmehr einigen Wochen vor dem gro\u00dfen Problem, dass die Freiheitsbeschr\u00e4nkungen zwar scheinbar derzeit das wirksamste Mittel darstellen, um die gegenw\u00e4rtige Pandemie einzuhegen, derartige massive Beschr\u00e4nkungen der individuellen Freiheit aber unserer Verfassungsordnung zuwider sind. Eine dauerhafte Abw\u00e4gung staatlicher Ma\u00dfnahmen zu Ungunsten der elementaren Freiheitsrechte kann es im freiheitlich demokratischen Verfassungsstaat selbst zur Pandemiebek\u00e4mpfung nicht geben, ohne das Wesen des freiheitlichen Verfassungsstaates in Frage zu stellen. Je l\u00e4nger die aktuelle Krise andauert, umso schwerer wird es deshalb, weiterhin bestehende schwerwiegende Eingriffe mit Blick auf das Grundgesetz zu legitimieren, unabh\u00e4ngig davon, wie wirksam sie schlussendlich zum Infektionsschutz sein m\u00f6gen. Keinesfalls d\u00fcrfen sie ein geduldeter Dauerzustand werden.<\/p>\n<p>Doch Dauer ist in einer unbestimmbaren zeitlichen Dimension eine relative Gr\u00f6\u00dfe. Schon jetzt gehen merklich die tats\u00e4chliche und die gef\u00fchlte Dauer der Einschr\u00e4nkungen und die absehbare Dauer bis zur Wiedererlangung eines Normalzustandes weit auseinander. Es entsteht ein Zustand eines doppelten fortschreitenden Legitimationsproblems. Mit jedem Tag steigt der Druck einer verfassungsrechtlich notwendigen Revision der Freiheitseinschr\u00e4nkungen, welcher nicht zuletzt Folge der Rechtsprechung zu den bisherigen Ma\u00dfnahmen ist \u2013 den handelnden politischen Akteuren ist mehr als einmal ins Stammbuch geschrieben worden, dass auch eine Pandemie keine geeignete Rechtfertigung darstellen kann, um dauerhaft beispielsweise erheblich in Religions- oder Versammlungsfreiheit eingreifen zu k\u00f6nnen. Ebenso steigt der Druck aus Teilen der Bev\u00f6lkerung, m\u00f6glichst z\u00fcgig zur Normalit\u00e4t zur\u00fcckzukehren, zumindest jedoch Einschr\u00e4nkungen schrittweise zur\u00fcckzunehmen und dabei vor allem auch ein sichtbares Mindestma\u00df an Koh\u00e4renz in Bezug auf die getroffenen Ma\u00dfnahmen herzustellen \u2013 schon jetzt scheitern nicht wenige Spitzenpolitiker*innen daran, nachvollziehbar erl\u00e4utern zu k\u00f6nnen, was aus Infektionsschutzsicht der Unterschied zwischen einem ge\u00f6ffneten M\u00f6belhaus und einem geschlossenen Elektronikfachmarkt sein soll.<\/p>\n<p>Dabei kommt es aber genau auf diese nachvollziehbare Begr\u00fcndung zunehmend an. Die Legitimierbarkeit der weiter bestehenden Einschr\u00e4nkungen wird absehbar umso st\u00e4rker schwinden, je weniger sie vor dem Grundgesetz und gegen\u00fcber der Bev\u00f6lkerung gerechtfertigt werden k\u00f6nnen, je st\u00e4rker sie als inkoh\u00e4rent wahrgenommen werden und je l\u00e4nger sie andauern. Die Fortgeltung von Freiheitseinschr\u00e4nkungen kann vor dem Hintergrund dieser steigenden Vermittlungsprobleme nur durch einen Zustand permanenter und transparenter \u00f6ffentlicher Abw\u00e4gung legitimiert werden \u2013 eine Abw\u00e4gung in welcher der Wirksamkeit der Ma\u00dfnahmen, mit t\u00e4glich steigenden Gewicht, die gesellschaftlichen Auswirkungen ebenso wie die verfassungsrechtlichen Anforderungen gegen\u00fcbergestellt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Dies stellt hohe Anforderungen an staatliches Handeln und auch an dessen Kommunikation. Gerade weil es in einem Zustand permanenter Abw\u00e4gung faktisch keinen linear vorgezeichneten Zeitplan geben kann und sich gebotene Lockerungen aus verfassungsrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Notwendigkeiten ergeben k\u00f6nnen, welche sich nicht ohne weiteres in die Stringenz eines gew\u00fcnschten Gesamtbilds einf\u00fcgen lassen, kommt es immer mehr auf eine nachvollziehbare Begr\u00fcndung der Fortgeltung aller weiterhin getroffenen Ma\u00dfnahmen und die permanenten Darlegung ihrer Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, wie auch naturgem\u00e4\u00df deren verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Ausgestaltung an. Zudem muss in jedweder Abw\u00e4gung gelten: Wenn die Wahl zwischen verschiedenen \u00dcberlegungen besteht, um den Infektionsschutz angemessen aufrecht zu erhalten und gleichzeitig dennoch Lockerungen zu vollziehen, muss es in der Abw\u00e4gung zwischen m\u00f6glichen zur\u00fcckzunehmenden Beschr\u00e4nkungen vor allem eine Entscheidung f\u00fcr die individuellen Freiheitsrechte sein \u2013 der Gew\u00e4hrleistung des Versammlungsrechtes muss im Zweifel in unserer freiheitlichen Verfassungsordnung das gr\u00f6\u00dfere Gewicht beigemessen werden, als dem Spielbetrieb der Fu\u00dfballbundesliga.<\/p>\n<p>Je l\u00e4nger die Krisensituation dauert, desto mehr wird Akzeptanz f\u00fcr gegebenenfalls weiter notwendige Einschr\u00e4nkungen gerade deshalb nur aus einer offenen und transparenten Diskussion \u00fcber ihre Legitimation, die getroffenen Abw\u00e4gungen und ihre Folgen entstehen k\u00f6nnen. Dies bedeutet, sich als Staat auch offen in Bezug auf die getroffenen Ma\u00dfnahmen permanent hinterfragen zu lassen und dies vor allem als dezidierte St\u00e4rke des demokratischen Meinungspluralismus \u2013 auch in Krisensituationen \u2013 zu begreifen. Unsere plurale Gesellschaft lebt davon, auch vermeintlich alternativlose, Entscheidungen \u00f6ffentlich in Frage stellen zu d\u00fcrfen, denn auch Krisenzeiten entbinden den liberalen Rechtsstaat nicht von der Pflicht zur permanenten Rechtfertigung seines Handels. Nicht die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern haben den Drang nach Freiheit umf\u00e4nglich zu rechtfertigen, sondern der Staat deren Einschr\u00e4nkung. Wer sich Kritik an Ma\u00dfnahmen verbittet, weil es m\u00f6glicherweise zu einem Akzeptanzverlust in der Bev\u00f6lkerung f\u00fcr Ma\u00dfnahmen kommen k\u00f6nne, erwartet einen kritiklosen Gehorsam, der sich nicht mit dem Wesenskern unserer Verfassungsordnung vertr\u00e4gt und zudem das Gegenteil des intendierten erreichen wird. Akzeptanz entsteht nicht aus der Verordnung an sich, sondern vielmehr aus der Anerkennung, dass die getroffenen Ma\u00dfnahmen sinnvoll und notwendig sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Verantwortung in Freiheit<\/strong><\/p>\n<p>Der Weg bis zur R\u00fcckkehr in einen tats\u00e4chlichen Normalzustand wird zweifelsohne noch ein weiter sein. Bis zur Fertigstellung eines Impfstoffes oder einer wirksamen Behandlungsmethode wird es wahrscheinlich nur eine Art gesellschaftliche \u201ePandemie-Normalit\u00e4t\u201c geben k\u00f6nnen. Gerade wenn Wille und Notwendigkeit zur R\u00fccknahme von Freiheitseinschr\u00e4nkungen bestehen, jedoch der Umgang mit dem Corona-Virus weiter zu unserer t\u00e4glichen Lebensrealit\u00e4t z\u00e4hlen wird, sind nicht nur an den Staat hohe Anspr\u00fcche bez\u00fcglich der Rechtfertigung und Legitimation seiner Ma\u00dfnahmen zu stellen, sondern auch an die Verantwortung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Die kommenden Wochen werden davon gepr\u00e4gt sein, durch unser individuelles Verhalten die zur\u00fcckgegebene Freiheit eigenverantwortlich gegen eine m\u00f6gliche Notwendigkeit erneuter staatliche Eingriffe aktiv verteidigen zu k\u00f6nnen. Wer die Freiheit sch\u00fctzen will, muss auch durch eigenes Handeln einen Beitrag dazu leisten, die Infektionszahlen niedrig zu halten. Wahrscheinlich lag der Schutz unserer individuellen Freiheitsrechte noch nie so stark in unserer eigenen Hand, wie in der aktuellen Corona-Krise.<\/p>\n<p>Die Leitgedanken unserer freiheitlich-republikanischen Grundordnung gehen von m\u00fcndigen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern aus, die ihre Rechte verantwortlich aus\u00fcben. Es ist einmal mehr an der Zeit, dies nun auch sichtbar zu beweisen \u2013 durch Eigenverantwortung daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die aktuelle Krisensituation beherrschbar ist und zu zeigen, dass gelebte Freiheit und Pandemiebek\u00e4mpfung keine un\u00fcberbr\u00fcckbaren Widerspr\u00fcche darstellen m\u00fcssen. Aus Sicht eines liberal-emanzipatorischen Staatsgedankens, d\u00fcrfen staatliche Einschr\u00e4nkung grunds\u00e4tzlich nur daher r\u00fchren, dass B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in ihrem eigenverantwortlichen Umgang miteinander, nicht in der Lage sind, jene Probleme zu bew\u00e4ltigen, die durch ihre Interaktion entsteht. Eine solches Herangehen hei\u00dft, auch in Krisenzeiten nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfig nach dem starken Staat zu rufen, der durch m\u00f6glichst harte Vorgaben in die individuellen Lebensbereiche seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger vordringt und das sch\u00fctzenswerteste Private versucht zu reglementieren (bis hin zu Absonderlichkeiten, dass B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger aufgrund von mehr oder minder plausibler Ausnahmen von Ausgangsbeschr\u00e4nkungen dazu gen\u00f6tigt werde ihren Beziehungszustand zu anderen Personen zu definieren und diesen im Zweifel darlegen zu k\u00f6nnen), sondern die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger darin zu st\u00e4rken, durch individuelle vern\u00fcnftige Entscheidung ihren Beitrag dazu zu leisten, dass staatliche Eingriffe in Freiheitsrechte gar nicht erst notwendig werden oder zumindest so mild wie m\u00f6glich ausfallen.<\/p>\n<p>#Socialdistancing und #stayathome waren und sind nicht nur Ausdruck notwendiger Infektionsschutzma\u00dfnahmen zur Einlegung der Pandemie, sondern auch Ausdruck der individuellen \u00dcbernahme von Verantwortung f\u00fcr unsere Freiheit und unsere Gesellschaft durch eigenverantwortlich gew\u00e4hlte Selbsteinhegung und Beschr\u00e4nkung. Ein solches Herangehen sollte auch die Maxime f\u00fcr die kommenden Wochen und Monate sein. Wenn es gelingt, mit der wiedergegebenen Freiheit entsprechend verantwortungsvoll umzugehen, minimiert dies die Legitimierbarkeit und somit die M\u00f6glichkeit schwere regulativer Eingriffe des Staates in die individuellen Freiheitsrechte und reduziert somit auch die Gefahr des \u00dcberma\u00dfes bei der Kodifizierung von Einschr\u00e4nkungen.<\/p>\n<p>Dies bedeutet allerdings nicht zuletzt, dass man den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zwar Leitplanken f\u00fcr ihr Handeln geben muss, allerdings die konkrete Ausformung ihres jeweiligen Handels ihnen soweit, wie es geboten ist, selbst \u00fcberl\u00e4sst. Die Diskussion \u00fcber angeblich zu unbestimmte Rechtsbegriffe bei Ausnahmetatbest\u00e4nde Rechtsverordnungen der j\u00fcngeren Vergangenheit hat indes gezeigt, dass es schwierig sein kann, diese individuelle Entscheidungsfreiheit auch aushalten zu k\u00f6nnen. Wenn man jedoch von m\u00fcndigen und \u00fcberdies halbwegs vernunftbegabten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern Verantwortung einfordert, so sollte es nicht die vorrangige Aufgabe des Staates sein, per Dekretion konkrete Kilometerradien f\u00fcr Sport und Bewegung im Freien vorzugeben, sondern vielmehr klar und transparent deutlich zu machen, was das Ziel staatlicher Ma\u00dfnahmen ist und an den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger die Forderung zu richten, stets alle ihre Handlungen nach der Einhaltung dieses Ziel verantwortungsvoll zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich darf man daran zweifeln, ob wir uns in einer Krise auf die Eigenverantwortung aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger verlassen k\u00f6nnen, denn nat\u00fcrlich wird es immer Menschen geben, die unverantwortlich handeln und dies auch bewusst tun. Dies trifft gerade dann zu, wenn wie aktuell, offenbar die individuellen Risiken schwerer Krankheitsverl\u00e4ufe in der Bev\u00f6lkerung unterschiedlich verteilt sind und eben jene, die vermeintlich weniger davon betroffen sind, aber dennoch einen Beitrag zur Verbreitung der Pandemie leisten, sich unvern\u00fcnftig verhalten. Doch gerade jenen sollte nicht nur ein genereller Anspruch an gesellschaftliche Solidarit\u00e4t in dieser Zeit ein eindringliches Mahnmal darstellen, sondern vor allem die letzten Wochen, in welchen auch all jene viele ihrer individuellen Freiheitsrechte eingeb\u00fc\u00dft haben, die von den konkreten Auswirkungen der Pandemie m\u00f6glicherweise weniger betroffen sein k\u00f6nnten beziehungsweise sich nicht als potenziell betroffen f\u00fchlen. Gerade jene, die solidarische Selbsteinhegung in Krisenzeiten irrigerweise als unzumutbar Zumutung ansehen, haben es in der Hand, ob sie durch unsolidarisches Verhalten schlussendlich ihre Freiheitsrechte in das Handeln der Exekutive stellen oder durch selbsteinhegende Solidarit\u00e4t diese weiter selbst ausgestalten k\u00f6nnen werden.<\/p>\n<p>Gerade, wenn mehr Verantwortung eingefordert wird, ist es aber auch vornehme Aufgabe des Staates, die notwendigen tats\u00e4chlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr verantwortungsvolle Entscheidungen zu schaffen und Vorsorge daf\u00fcr zu treffen, dass die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger so weit wie m\u00f6glich \u2013 auch ohne staatliche Eingriffe in Freiheitsrechte \u2013 gesch\u00fctzt werden k\u00f6nnen. In der konkreten Situation trifft dies vor allem die Beschaffung von Schutzausr\u00fcstung und die Ausweitung von Testkapazit\u00e4ten. Gerade in einer solchen Krisensituation muss deshalb auch eine erneuerte transparente und eindringliche Definition der gegenseitigen Erwartung von Staat und B\u00fcrgerschaft aneinander stattfinden. Je mehr die einen verantwortlich und vern\u00fcnftig handeln, umso mehr muss der Staat die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger dabei unterst\u00fctzen und darf sich keinesfalls vorrangig auf den vermeintlich einfacheren Weg der regulativen Macht verlassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Freiheit institutionell besser sch\u00fctzen<\/strong><\/p>\n<p>Verantwortung kann in einem freiheitlichen Rechtsstaat nat\u00fcrlich keineswegs das einzige Element sein, um nachhaltig Eingriffe in Freiheitsrechte zu verhindern oder diese zu minimieren. Denn, auch unverantwortliche B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger d\u00fcrfen im freiheitlichen Verfassungsstaat kein Argument f\u00fcr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Freiheitseinschr\u00e4nkungen darstellen und k\u00f6nnen diese nicht legitimieren. Genau deshalb braucht es auch eine Diskussion \u00fcber wirksame institutionelle Einhegung \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Freiheitseinschr\u00e4nkungen in Krisenzeiten. Das Versprechen, welches unter anderem von Bundeskanzlerin Angela Merkel gegeben wurde, dass selbstverst\u00e4ndlich nach Bew\u00e4ltigung der Krise alle Einschr\u00e4nkung zur\u00fcckgenommen werden, ist nicht mehr als eine rechtsstaatliche Binsenweisheit und darf kein zufriedenstellender Ansatz f\u00fcr eine b\u00fcrgerrechtsorientierte Politik in der Bundesrepublik sein. Die Aufgabe aller staatlichen Institutionen ist es vielmehr, dar\u00fcberhinausgehende Mechanismen zu entwickeln, um Freiheitsrechte auch in Krisenzeiten besser und nachhaltig zu sch\u00fctzen. Dazu sollten wir und auch auf zwei fundamentale institutionelle St\u00e4rken unserer Verfassungsordnung st\u00fctzen und deren freiheitssichernde Aufgabe noch st\u00e4rker als bisher in den Vordergrund stellen: Die Bedeutung des F\u00f6deralismus und die Rolle von Parlamenten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>F\u00f6deralismus schafft Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit<\/em><\/p>\n<p>Auch wenn der F\u00f6deralismus dieser Tage gerne verfemt wird, sowohl f\u00fcr seine vermeintlich langsame Reaktionszeit als auch f\u00fcr die entstandene Fragmentierung von Regelungen zum Umgang mit der Krise, offenbart sich in letzterem seine eigentliche und perspektivische St\u00e4rke. Gerade in Bezug auf die aktuellen Freiheitseinschr\u00e4nkungen kann der F\u00f6deralismus mit seinen starken Kompetenzen der L\u00e4nder ein Garant f\u00fcr mehr Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit in der Bundesrepublik sein. Ein Blick auf die Entwicklung der Infektionszahlen und des tats\u00e4chlichen Infektionsgeschehens zeigt eine unterschiedliche Betroffenheit der verschiedenen Bundesl\u00e4nder. Im Gegensatz dazu scheint der Drang unn\u00f6tig und zugleich unverst\u00e4ndlich hoch, in allen Bundesl\u00e4ndern dieselben eingriffsintensive Ma\u00dfnahmen zu vollziehen. Doch warum soll es im freiheitlichen Verfassungsstaat f\u00f6deraler Pr\u00e4gung zwingend notwendig, und im engeren Sinne verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, sein, die Rechte von 82 Millionen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger gleich stark einzuschr\u00e4nken, obwohl dies mit Blick auf die Zielerreichung nicht oder zumindest nicht in diesem Ma\u00dfe notwendig ist?<\/p>\n<p>Ein selbstbewusster und differenzierender F\u00f6deralismus ist ein Baustein f\u00fcr mehr Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit in bundesweiten Krisensituationen. Mit Blick auf den Schutz unserer Freiheitsrechte kann dieser gerade jetzt geeignet sein, je nach tats\u00e4chliche Lage oder den verschiedenen zu beachtenden regionalen Spezifika in dieser Krise, die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit von Freiheitsbeschr\u00e4nkungen st\u00e4rker zu wahren, als dies mit einheitlichen Entscheidungen f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland, die schlussendlich lediglich auf Vereinbarungen unter den Bundesl\u00e4ndern zum einheitlichen landesrechtlichen Agieren fu\u00dfen, gelingen kann. Eine Ausdifferenzierung von Einschr\u00e4nkungen nach ihrer l\u00e4nderspezifischen Notwendigkeit w\u00e4re hierbei kein b\u00f6swilliges Infragestellen eines in den Grundz\u00fcgen notwendigen abgestimmten Handelns in einer bundesweiten Krisenlage, sondern vielmehr Ausdruck der Kernprinzipien unserer f\u00f6deralen Staatsordnung. Nat\u00fcrlich gilt es bei aller Differenzierung Solidarit\u00e4t zu wahren und ein Mindestma\u00df an politischem und rechtlichen Gleichklang nicht g\u00e4nzlich aus den Augen zu verlieren, insbesondere wenn der Verkehr und die Reiset\u00e4tigkeit zwischen den Bundesl\u00e4ndern wieder st\u00e4rker zunimmt und dadurch die Grenzen zwischen den Bundesl\u00e4ndern wieder unbedeutender werden \u2013 F\u00f6deralismus ist kein Freibrief f\u00fcr absurde Ma\u00dfnahmen. Aber es sollte den Freiheitsrechten zuliebe, auch innerhalb einzelner Bundesl\u00e4nder, st\u00e4rker differenziert werden, um nur dort schwere Grundrechtseingriffe zu vollziehen, wo es zwingend notwendig und lokal geboten ist.<\/p>\n<p>Dies bedeutet in der Folge von Seiten der Landesregierungen \u00fcber Unterschiede und Gemeinsamkeiten und die Grundlagen getroffener Entscheidungen transparenter und klarer kommunizieren zu m\u00fcssen. Hierzu braucht es schlussendlich auch die Kraft und Beharrlichkeit, das Ringen um die besten L\u00f6sungen im F\u00f6deralstaat nicht als ein permanentes Windhundrennen um die wahlweise sch\u00e4rfsten oder mildesten Ma\u00dfnahmen zu verstehen, sondern ihn vielmehr als einen Weg zu begreifen, zuk\u00fcnftig Freiheitseinschr\u00e4nkung in ihren Auswirkungen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger gestalten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Starker Parlamentarismus schafft Vertrauen<\/em><\/p>\n<p>So sehr Krisen teilweise notgedrungen die \u2013 oftmals zugleich unn\u00f6tig beschworenen \u2013 Stunden der Exekutive sein m\u00f6gen, so sehr m\u00fcssen die Monate und Jahre danach die Phase des Primates der Parlamente sein. Nachdem sich viele Parlamente in den letzten Wochen selbst einschr\u00e4nken mussten, um keine unn\u00f6tigen Gesundheitsgef\u00e4hrdungen f\u00fcr ihre Mitglieder und Mitarbeiter*innen einzugehen, w\u00e4chst mit zunehmender Revitalisierung des Parlamentsbetriebs auch die Aufgabe der Legislativorgane, sich der eigenen Verantwortung als erste Gewalt in Krisenzeiten zunehmend st\u00e4rker bewusst zu werden. Neben einer sich verdichtenden Kontrollfunktion kommt auf die Parlamente auch eine wichtige Aufarbeitungsfunktion nach der Phase der akuten Bew\u00e4ltigung der Krise zu.<\/p>\n<p>Im Sinne einer starken Kontrollfunktion der Legislative gegen\u00fcber der Exekutive ist es bei einer \u00fcberlangen Dauer elementarer Grundrechtseingriffe die Pflicht der Parlamente, die Einschr\u00e4nkungen mit zunehmenden Ma\u00dfe auch hinsichtlich einer legislativen Grundierung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Umstand, dass die L\u00e4nder auf dem Verordnungswege zur Ausformung eines Bundesgesetzes mit rein exekutiven Eigenhandlungen tief in die Freiheitsrechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger eingreifen, darf mit Blick auf die Gewaltenteilung kein hinnehmbarer Zustand auf Dauer sein und wird von Woche zu Woche auch legislativ begr\u00fcndungspflichtiger. Je l\u00e4nger dieser Zustand droht anzuhalten, desto mehr sind die Parlamente gefordert, im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeit auch die wesentlichen Befugnisse der Exekutive st\u00e4rker und gegebenenfalls enger zu definieren.<\/p>\n<p>Auch wenn keine Krise wie die andere verl\u00e4uft, wenn niemand sicher ist, womit wir oder nachfolgende Generationen in \u00e4hnlicher Zugespitztheit konfrontiert werden und damit auch keineswegs reale Einsch\u00e4tzungen m\u00f6glich sind, welche Ma\u00dfnahmen in der n\u00e4chsten Krise angezeigt sein werden, ist es aus freiheitlicher Sicht \u00fcberdies notwendig, in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs politisch zu definieren, wie der Staat in \u00e4hnlichen Situationen perspektivisch handeln darf. Hierbei m\u00fcssen die Parlamente ebenso eine entscheidende Rolle einnehmen. Es geht darum, parlamentarisch die Pfl\u00f6cke f\u00fcr die Zukunft einzurammen und den Rahmen zu definieren, in dem Exekutivhandlungen unter welchen Bedingungen in Krisen zul\u00e4ssig sind und hierbei als Gegenpol zur krisenbedingten Erm\u00e4chtigung der Regierungen aufzutreten.<\/p>\n<p>Es gilt dabei nicht nur als Gesetzgebungsorgan pr\u00e4ziser zu kodifizieren, welche Einschr\u00e4nkungen wann unter welchen Bedingungen abstrakt zul\u00e4ssig sind und das Handeln der Exekutive in der Krise st\u00e4rker zu pr\u00e4judizieren. Es geht auch darum, die mit der aktuellen Krisensituation verbundenen ethischen und gesellschaftlichen Fragen in einem breiten Diskurs zu er\u00f6rtern. Da sich die Bundesrepublik einer solchen Situation mit derart massiven Einschr\u00e4nkungen zur Bek\u00e4mpfung einer Krisenlage noch nie befunden hat, gibt es keine Vergleichsma\u00dfst\u00e4be, was rechtlich aber auch ethisch in solchen Situationen geboten oder unzul\u00e4ssig sein sollte. Gerade die Parlamente m\u00fcssen die Orte der kraftvollen Diskussion dar\u00fcber sein, wie mit den Folgen der Krise und wie mit \u00e4hnlichen Situation in der Zukunft umzugehen ist.<\/p>\n<p>Hierbei ist es selbstverst\u00e4ndliche Aufgabe der Parlamente, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in die Debatten \u00fcber die Bew\u00e4ltigung und Auswirkung der Pandemie eng einzubinden, entsprechende Austauschformate, auch mit der Wissenschaft, zu schaffen und ihnen eine starke Stimme hinsichtlich der weiteren Entwicklung unserer Gesellschaft zu geben.<\/p>\n<p>Wenn Parlamente ihre Rolle als erste Gewalt im Staate und als das Repr\u00e4sentationsorgan der Bev\u00f6lkerung sowohl mit fortschreitender Dauer der Akutsituation in ihrer Kontrollfunktion als auch danach bei der Aufarbeitung der Krisensituation mit Mut und Selbstbewusstsein wahrnehmen, kann daraus eine St\u00e4rkung des parlamentarischen Diskurses in unserer Demokratie ebenso erwachsen, wie eine Verbesserung der Akzeptanz grundlegender politischer Entscheidungen in der Gesellschaft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Freiheit und offene Gesellschaft st\u00e4rken<\/strong><\/p>\n<p>Krisen wie diese sind Scheidepunkte weiterer gesellschaftlicher Entwicklungen. Sie verdeutlichen Handlungsnotwendigkeiten und verdichten Erkenntnisse \u00fcber politische und gesellschaftliche Zust\u00e4nde. Die kommende Zeit wird daher zurecht davon gepr\u00e4gt sein, beispielsweise \u00fcber die Gesellschaftsrelevanz verschiedener Berufsgruppen genauso eindringlich zu diskutieren, wie \u00fcber die Anforderungen an medizinische Versorgung und die generelle Vorbereitung eines Staates auf derartige Krisenlagen. Nicht weniger braucht es dar\u00fcber hinaus eine politische Auseinandersetzung, wie wir unsere Gesellschaft nach einer Phase der pl\u00f6tzlichen Erstarrung freier, offener und mit einer gr\u00f6\u00dferen Partizipation der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger gestalten k\u00f6nnen. Wer derart gravierende Situationen staatlicherseits ohne Akzeptanz- und Legitimationsverluste bestehen will, muss bereits jetzt positive Perspektiven in der Zukunft aufzeigen und deutlich machen, dass nach der Krisenphase nicht alles weitergeht, wie zuvor, sondern wir aus der aktuellen Situation progressive Schl\u00fcsse f\u00fcr unser gesellschaftliches Miteinander ziehen k\u00f6nnen. Auf eine Phase der staatlichen Einschr\u00e4nkung muss somit eine Phase von Solidarit\u00e4t, der demokratischen Beteiligung, der gesellschaftlichen Offenheit und der St\u00e4rkung der Freiheit folgen. Eine solche klare Perspektive braucht es, als Versprechen zu neuen freiheitsorientierten Ausgestaltungen unserer Verfassungsordnung, umso deutlicher, je l\u00e4nger die derzeitigen Einschr\u00e4nkungen fortdauern.<\/p>\n<p>Die Corona-Pandemie zeigt uns zun\u00e4chst eine Relativit\u00e4t des Krisenbegriffs: Am deutlichsten wird dies im Vergleich mit der h\u00e4ufig zur Krise verkl\u00e4rten Situation der Fl\u00fcchtlingsaufnahme im Jahr 2015. Im Gegensatz zur aktuellen Situation wirken die damaligen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen fast vernachl\u00e4ssigbar, zumindest aber weit weniger einschneidend. Gleichzeitig verdeutlicht uns die Corona-Pandemie auch, wie schnell auch die Bundesrepublik Deutschland von existenziellen Bedrohungslagen heimgesucht werden kann, ohne diese unmittelbar verantwortet zu haben \u2013 eine Erkenntnis, die unsere Gesellschaft vielleicht weit st\u00e4rker daf\u00fcr sensibilisieren wird, dass die Erfahrung von Leid und die Notwendigkeit von Hilfe in Krisensituation nichts ist, was sich au\u00dferhalb unserer Landesgrenzen abspielt und auf ewig einseitig verl\u00e4uft. Auch zeigt die aktuelle Krise zudem erneut eine gro\u00dfe Welle der Solidarit\u00e4t zwischen Menschen, aber auch zwischen verschiedenen Staaten. Diese Solidarit\u00e4t kann eine der tragenden S\u00e4ulen der weiteren Bew\u00e4ltigung dieser Krise und vor allem ihre Folgen sein, wenn es darum geht, das Miteinander zu st\u00e4rken und einen st\u00e4rkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt nach der Krise zu begr\u00fcnden. Die Antwort auf die aktuelle schwere Herausforderung kann daher nur sein, mehr Solidarit\u00e4t zu wagen. Eine Solidarit\u00e4t, die dabei keine nationale sein kann und keine sein darf, die nach der Bew\u00e4ltigung von Pandemien Halt macht, sondern auch dar\u00fcber hinaus Menschlichkeit und Solidarit\u00e4t zur entscheidenden Ma\u00dfgabe gesellschaftlichen Handelns macht.<\/p>\n<p>Zugleich steht der Staat nach der akuten Krisenbew\u00e4ltigung in der Verantwortung gegen\u00fcber den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, die derzeitigen Auswirkungen der getroffenen Ma\u00dfnahmen in der Zukunft auch auf der gesellschaftlichen Ebene auszugleichen. Wenn der Staat in einer Krise nicht anders handeln kann, als notgedrungen fundamentale Freiheitsrechte einzuschr\u00e4nken, so ist er in der Pflicht, das unverz\u00fcglich das Gegenteil zu tun, wenn er dazu wieder imstande ist.<\/p>\n<p>Wenn B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in zugespitzten Entscheidungssituationen nicht einbezogen werden k\u00f6nnen, so gebietet es das Grundverst\u00e4ndnis eines freiheitlich-demokratischen Staates, sie danach umso st\u00e4rker in Entscheidungen einzubeziehen und ihnen die Gelegenheit zu geben, die weitere gesellschaftliche Entwicklung mitzugestalten. Gerade, weil es in der akuten Bew\u00e4ltigung einer Krisenlage kaum gelingt, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger auch in schwerwiegende, sie unmittelbar erhebliche betreffenden, Entscheidungen einzubeziehen und diese zudem in der aktuellen Situation auch nur sehr eingeschr\u00e4nkt ihre Partizipationsrechte wahrnehmen k\u00f6nnen, brauchen wir eine deutliche St\u00e4rkung von Teilhaberechten nach der Krise, damit die Menschen zuk\u00fcnftig st\u00e4rker mitbestimmen k\u00f6nnen, wie eine Gesellschaft nach Corona aussehen soll und wie ein Staat in \u00e4hnlichen Situationen handeln darf. Dies erfordert sowohl die Senkung f\u00fcr die H\u00fcrden der formalen Beteiligungs- und Entscheidungselemente in unserer Demokratie als auch die st\u00e4rkere Unterst\u00fctzung des Staates f\u00fcr jene Menschen, die unsere Gesellschaft aktiv mit ihren Ideen voranbringen wollen. Ein Staat, der zu Bew\u00e4ltigung einer akuten Krise ein weitsichtiges, verantwortungsvolles Verhalten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger einfordert, sollte und muss dieses Zutrauen auch danach haben und muss den Menschen mehr M\u00f6glichkeiten zur Mitbestimmung geben.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus braucht es ein Fanal, dass unsere Freiheit nicht nur ein Wert ist, den man in Krisenzeiten notgedrungen einschr\u00e4nken kann, sondern dass unsere Freiheit einen derart elementaren Grundsatz politischen Handelns darstellt, dass man sie im Gegenzug, im Sinne eines diese Krisenzeit \u00fcberformenden rechtsstaatlichen Antagonismus, in der Zukunft auch ausweiten k\u00f6nnen muss. Es braucht gerade nach der akuten Krisenbew\u00e4ltigung und den von vielen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern verantwortungsvoll hingenommenen Einschr\u00e4nkungen ihrer individuellen Freiheitsrechte eine sichtbare politische und gesellschaftliche Gegenbewegung. Wir brauchen nach der Krise eine Politik des starken freiheitlichen Ausgleichs als Gegengewicht zur den in der Krise getroffenen Ma\u00dfnahmen. Die beste Antwort auf weniger Freiheit in der Krise kann nur mehr gesellschaftliche Freiheit und Offenheit in der Zukunft lauten!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber die Freiheit in der Krise (Text als PDF) Die aktuelle Corona-Pandemie stellt nicht nur viele Gewissheiten unseres Zusammenlebens in Frage, sie r\u00fcttelt, durch die zu ihrer Eind\u00e4mmung getroffenen Ma\u00dfnahmen, auch an den normativen Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung. W\u00e4hrend dieser Tage verst\u00e4rkt auch kontrovers \u00fcber die Fortgeltung von Einschr\u00e4nkungen, Lockerungen und Stufenpl\u00e4ne diskutiert wird, offenbart sich &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/?p=120\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Die Freiheit in der Krise<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-120","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/120"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=120"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/120\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":124,"href":"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/120\/revisions\/124"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=120"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=120"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=120"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}