{"id":12,"date":"2014-04-27T22:38:01","date_gmt":"2014-04-27T20:38:01","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.valentinlippmann.de\/?p=12"},"modified":"2017-11-27T10:14:01","modified_gmt":"2017-11-27T09:14:01","slug":"die-chimaere-eines-gruenen-liberalismus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.valentinlippmann.de\/?p=12","title":{"rendered":"Die Chim\u00e4re eines gr\u00fcnen Liberalismus?"},"content":{"rendered":"<p><strong>F\u00fcr eine Debatte \u00fcber das GR\u00dcNE Staatsverst\u00e4ndnis statt abstrakter Debatten \u00fcber die Verwaltung des Erbes der FDP und des Liberalismus<\/strong><\/p>\n<p>Ende 2013 ist das Papier \u201eDie Farbe der Freiheit ist Gr\u00fcn\u201c ver\u00f6ffentlicht worden. Es war und ist der Versuch B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN als wahre Partei der Freiheit auszurufen. Mittlerweile ist die Zahl der Debattenbeitr\u00e4ge nahezu un\u00fcberschaubar geworden. In der Maiausgabe des Cicero erscheint nun ein Artikel von Robert Habeck und Franziska Brantner, der nach den Vorabinformationen zumindest nach einer weiteren Bereicherung der Debatte klingt.<\/p>\n<p>Die inhaltliche Breite der Beitr\u00e4ge reichte dabei von der totalen Verkl\u00e4rung von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN als die Ur-Partei der Freiheit bis hin zur nahezu intendierten Totalrevision GR\u00dcNER Programmatik unter dem Deckmantel der Liberalisierung und der Negation der politischen Steuerung durch den Staat. Dieser Pluralismus der Beitr\u00e4ge zeigt aber auch: So richtig klar, was Ziel und Mehrwert der Freiheitsdebatte f\u00fcr die programmatische Fortentwicklung ist, war und ist es bisher niemanden. Dies mischt sich mit dem eher zwanghaften Versuch, die aktuelle Politik von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN zwar inhaltlich nicht zu \u00e4ndern, sondern vielmehr diese lediglich mit einem liberalen Etikett zu versehen.<\/p>\n<p>Das Problem besteht dabei schon in den Ans\u00e4tzen der Debatte. Nur wenige Beitr\u00e4ge haben sich die Frage gestellt, ob die Debatte \u00fcber Freiheit und Freiheitsbegriffe wirklich jene ist, die es zur Problembew\u00e4ltigung nach der misslungenen Bundestagswahl tats\u00e4chlich braucht. Symptomatisch daf\u00fcr ist der Konflikt, ob man als GR\u00dcNE nun eine liberale oder eine libert\u00e4re Partei sein will oder bereits ist. Diese Diskussion um begriffsdefinitorische Unterschiede geht am Kern der Sache vorbei. Viel entscheidender als ein Diskurs um die GR\u00dcNE Abstraktion der Freiheit ist f\u00fcr das Fortkommen von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN eine Debatte \u00fcber das Staatsverst\u00e4ndnis gr\u00fcner Politik. Dieser Ansatz soll im Folgenden vertieft werden und muss f\u00fcr die Diskussionen der kommenden Monate eine zentrale Komponente sein. <!--more--><\/p>\n<p><strong>Brauchen wir eine neue Freiheitsdebatte?<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist der Ansatz des Debattenaufschlags zur Frage der Freiheitsaspekte in der Politik von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN sehr lobenswert. B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN befanden sich zur Bundestagswahl im Bezug auf das Themenfeld der Freiheit in einem Zangengriff. Au\u00dferhalb der Themenfelder B\u00fcrgerrechte\/ Datenschutz und Demokratie wirkte der Angriff der anderen Parteien und die Stigmatisierung als Verbotspartei in pejorativer Weise auf die grunds\u00e4tzlichen emotionalen Auffassungen eines erheblichen Teils unserer W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler, die sich somit von der von ihnen pr\u00e4ferierten Partei verraten f\u00fchlten. Der Themenkomplex, in dem wir tats\u00e4chlich als freiheitssichernde Partei wahrgenommen werden, kam im Bundestagswahlkampf selbst zu kurz und wurde einem nicht unerheblichen Konkurrenzdruck durch die Piratenpartei ausgesetzt. Deshalb brauchte es nat\u00fcrlich Diskussionen, wie zum einen die b\u00fcrgerrechtlichen Ziele und Programmatiken von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN wieder gest\u00e4rkt werden und wie zum anderen au\u00dferhalb dieses Themenkomplexes deutlich gemacht wird, dass die GR\u00dcNEN keine Verbotspartei sind und diesbez\u00fcglich auch Korrekturen brauchen.<\/p>\n<p>Eine Debatte \u00fcber das Freiheitsverst\u00e4ndnis von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN ist daher richtig und notwendig und in allen F\u00e4llen zumindest unsch\u00e4dlich. Wie bereits beschrieben, werden wir von vielen Menschen in politischen Teilbereichen als Gegner der freien Selbstentfaltung wahrgenommen. Eine Debatte \u00fcber die Grundlagen dieser Problematik sind wir den W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hlern in Folge der Bundestagswahl schlicht schuldig.<\/p>\n<p>Dennoch gehen die aktuellen Debatten und Diskussionen \u00fcber den neuen Liberalismus bei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN mitunter am Kern der Sache vorbei. Erstens, eine Partei, die glaubt eins zu eins eine der gro\u00dfen politischen Theorien und Gedankenkonstrukte f\u00fcr sich reklamieren zu k\u00f6nnen oder gar diese verk\u00f6rpern will, ist zum Scheitern an ihren eigenen Anspr\u00fcchen verurteilt. Der Begriff der Freiheit geh\u00f6rt neben \u201eSicherheit\u201c und \u201eGerechtigkeit\u201c zu den gro\u00dfen verhei\u00dfungsvollen und geichzeitig nur schwer zu f\u00fcllenden Erz\u00e4hlungen. Die aktuellen Diskussionen, ob die GR\u00dcNEN nun eine liberale Partei oder eine libert\u00e4re Partei sind, sind deshalb in erster Linie gut gemeinte Ankn\u00fcpfungsversuche an die Theorie des Liberalismus, welche aber in der jeweiligen tats\u00e4chlichen Untersetzung durch die aktuelle Grundausrichtung von keiner Partei erf\u00fcllt werden kann. Zweitens ist diese Begriffsdebatte f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Fehler der Bundestagswahl nur bedingt geeignet, da der Abstraktionsgrad der Debatte ein Herunterbrechen auf die einzelnen Lebenssachverhalte nur bedingt zul\u00e4sst.<\/p>\n<p>Drittens ist der Begriff der Freiheit politisch sehr dankbar f\u00fcr all jene, die ihn in Anschlag bringen wollen: Er ist doppelt instrumentalisierbar und l\u00e4sst sich dabei meistens f\u00fcr beide Seiten einer Medaille einspannen. Er ist somit eine inhaltlich leere H\u00fclle, die sich je nach Gedankenkonstrukt und individueller Weltanschauung f\u00fcllen l\u00e4sst. Was Freiheit ist und wann Freiheit eingeschr\u00e4nkt wird, ist stets ein h\u00f6chst subjektives Empfinden. Mit dem Veggie-Day in Kantinen wird beispielsweise die Freiheit eingeschr\u00e4nkt, sich f\u00fcr ein Fleischgericht zu entscheiden. Umgekehrt wird aber ohne Veggie-Day die Freiheit der VegetarierInnen eingeschr\u00e4nkt sich aus ihrer Sicht ad\u00e4quat zu ern\u00e4hren. In den seltensten F\u00e4llen gibt es Freiheit ohne die Freiheit anderer einzuschr\u00e4nken. Dies geh\u00f6rt unweigerlich zur inh\u00e4renten Interpretationsf\u00e4higkeit des Freiheitsbegriffs. H\u00fcten sollten sich GR\u00dcNE aber davor, Verbote auf Krampf als Freiheitssicherung auszulegen. Ein Verbot bleibt f\u00fcr jene, die es trifft, ein Verbot, egal wie man es labelt oder nennt. Eine abstrakte Freiheitsdebatte ist dazu geeignet, die Ans\u00e4tze des Nachdenkens \u00fcber GR\u00dcNE Programmatik zum Kampf um die m\u00f6glichst beste werbetechnische Umsetzung verkommen zu lassen.<\/p>\n<p>B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN braucht deshalb in erster Linie keine neue abstrakte Debatte \u00fcber Freiheit und Freiheitsbegriffe oder \u00fcber Liberalismus und Libertarismus. B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN braucht eine Debatte \u00fcber das eigene Staatsverst\u00e4ndnis, welches der Politik zu Grunde gelegt wird. Hier liegen die Wurzeln der Verbotszuschreibung. Eine solche Debatte d\u00fcrfte in seinen Wesensz\u00fcgen um Weiten zielf\u00fchrender sein, als so manche aktuelle Diskussion dar\u00fcber, ob man mit einer liberalen Komponente GR\u00dcNER Politik die siechende FDP beerben will.<\/p>\n<p><strong>Wie kann ein freiheitliche gr\u00fcnes Staatsverst\u00e4ndnis aussehen?<\/strong><\/p>\n<p>Im Folgenden wird versucht, kurz anzurei\u00dfen, welche Grundlagen ein liberales Staatsverst\u00e4ndnis haben kann, welches erm\u00f6glichen k\u00f6nnte, B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN wirklich zu einer Partei der Freiheit werden zu lassen. Daf\u00fcr braucht es in erster Linie einen dogmatischen Grundsatz, dass das Private nicht im hohen Ma\u00dfe politisiert werden darf. Zweitens bedarf es eines neuen Verst\u00e4ndnisses f\u00fcr Koh\u00e4renz beim Handeln des Staates als Gesetzgeber. Drittens bedarf es einer Renaissance eines Staatsverst\u00e4ndnisses, das den Staat grunds\u00e4tzlich als gewissen Antagonisten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ansieht. Viertens braucht es eine grunds\u00e4tzlichere Definition des GR\u00dcNEN Verst\u00e4ndnisses des Verh\u00e4ltnisses von Staat und B\u00fcrgern.<\/p>\n<p><strong>Der dogmatische Grundsatz \u2013 Das Private darf nicht politisch sein<\/strong><\/p>\n<p>Ein freiheitlicher gr\u00fcner Ansatz muss wieder st\u00e4rker die Entpolitisierung des Privaten bef\u00f6rdern und der Versuchung widerstehen, das Private durchregulieren zu wollen. Der Versuch, das Private zu politisieren und einer immer st\u00e4rkeren Regulierung zu unterwerfen, widerspricht bereits im Kern jeglichem Liberalismus. Der Ruf nach dem guten Leben und die Forderung nach gesundheitlicher und sozialer Generalpr\u00e4vention sind dabei typische Beispiele des teilweisen Unterwerfens des Privaten unter einen Steuerungsbereich des Politischen.<\/p>\n<p>Abstand halten sollten B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNE beispielsweise von der mantraartigen Proklamation des \u201eguten Lebens\u201c. Denn was ist gutes Leben? Ist es im streng utilitaristischen Sinne jene Lebensweise, die der Menschheit als Ganzes am besten nutzt oder jene, die dem eigenen Sein am besten gen\u00fcgt. Was ein gutes Leben ist, dar\u00fcber entscheidet in erster Linie jeder Mensch f\u00fcr sich. Die Frage der h\u00f6chstindividuellen Lebensgestaltung darf im liberalen Sinne keine sein, die sich dem Versuch einer politischen Durchregelung unterwirft. Wer zurecht fordert, dass es den Staat nichts angeht, mit wem man das Bett teilt, der sollte schon alleine aus Gr\u00fcnden der Koh\u00e4renz auch fordern, dass es niemanden etwas angeht, was man isst. Hier sollte man von der Dogmatik des klassischen B\u00fcrgerrechtsschutzes lernen und auch politisch einen Bereich der h\u00f6chstpers\u00f6nlichen Lebensgestaltung antizipieren, den es zu respektieren gilt.<\/p>\n<p>Der Schutz des Privaten darf nicht nur der Schutz vor unmittelbaren Eingriffen des Staates sein, also der klassische B\u00fcrgerrechtsschutz, sondern muss den Menschen ein hohes Ma\u00df an F\u00e4higkeit zur wahrgenommenen Eigengestaltung seines Privatlebens lassen. Hier geht es in erster Linie um das Gef\u00fchl der Menschen, ob sie in ihrer privaten Verwirklichung eingeschr\u00e4nkt sind und weniger um die Empirie der tats\u00e4chlichen Einschr\u00e4nkung. Vielleicht lohnt es sich dennoch einen Blick auf den Umgang mit repressiven Freiheitseinschr\u00e4nkungen im B\u00fcrgerrechtsbereich zu werfen. Hier hatte sich eine Zeit lang das Konstrukt der gef\u00fchlten Gesamt\u00fcberwachung durchgesetzt. Daran ankn\u00fcpfend sollten sich B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN \u00fcberlegen, ob ein Konstrukt der maximalen Gesamteingriffssumme in den Bereich der unmittelbaren privaten Lebensf\u00fchrung zumindest ein theoretischer Ankn\u00fcpfungspunkt zum Umgang mit Freiheitseinschr\u00e4nkungen ist.<\/p>\n<p>Wir m\u00fcssen wieder mehr dem Versuch widerstehen, individuelles Verhalten von Seiten des Staates zu regeln, wenn dies nicht aus gut nachvollziehbaren Gr\u00fcnen essenziell notwendig ist. Wir m\u00fcssen mehr in die Menschen vertrauen. Damit ist nicht das blinde Vertrauen in die Selbstregulierung des Marktes oder \u201erational-choice-Verhalten\u201c der Menschen gemeint, sondern ein Vertrauen in das Bewusstsein des Menschen \u2013 in den Ansatz, dass die Menschen mehr oder weniger in der Lage sind, die Folgen ihres Handels im unmittelbaren Bereich der pers\u00f6nlichen Lebensf\u00fchrung auf sich und Dritte zu antizipieren. Auf diesen Mechanismus sollte sich nur beim Schutz elementarer Rechtsg\u00fcter nicht verlassen werden \u2013 hier muss dann sanktionierend eingegriffen werden.<\/p>\n<p>Gr\u00fcne Freiheitspolitik muss die Sph\u00e4ren zwischen Privatem und Politischen deutlicher, als dies bisher der Fall war, wieder trennen, sonst bleibt das Image der Besserwisser und Verbotspartei haften.<\/p>\n<p><strong>Der rechtstheoretische Grundsatz \u2013 Die Verl\u00e4sslichkeit des Staates<\/strong><\/p>\n<p>Die Verl\u00e4sslichkeit staatlichen Handels und die daraus m\u00fcndende Erwartungssicherheit f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ist eine der zentralsten Komponenten der modernen Rechtstaatlichkeit. Sie hat ihre gesetzgeberische Manifestation beispielsweise im R\u00fcckwirkungsverbot gefunden. Sie kann sich aber fernab der konkreten gesetzlichen Grundlagen auch als Leitlinie politischen Handels begreifen lassen. Es geht hier um gesetzgeberische Koh\u00e4renz. Dies ist vielleicht das schwierigste Spannungsfeld, dem sich B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN selbstkritisch stellen muss. Haben die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger einen Anspruch darauf, dass der Staat nicht etwa ein Handeln sanktioniert, w\u00e4hrend er ein \u00e4hnliches Handeln in einem anderen Bereich nicht zu einer Sanktionierung f\u00fchrt? Aus liberaler Staatssicht sollten die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger diesen Anspruch sehr wohl haben. Der Staat muss etwas sein, was Erwartungssicherheit erzeugt. Dies setzt aber gro\u00dfe deduzierbare Leitplanken im Politikverst\u00e4ndnis voraus, die jeweils am Einzelfall gepr\u00fcft und umgesetzt werden k\u00f6nnen. Zwei Beispiele, die das benannte Spannungsfeld verdeutlichen: Unter nicht wenigen GR\u00dcNEN gibt es eine systematische Grundkritik am \u00a7 129 bzw. 129a des Strafgesetzbuches (Bildung einer kriminellen Vereinigung bzw. Bildung einer terroristischen Vereinigung). Die Kritik an dem mit dem Strafvorwurf verbundenen Instrumentarien sind dabei nahezu vollumf\u00e4nglich berechtigt. Logisch nicht nachvollziehbar ist es dann aber, warum von GR\u00dcNER Seite im Bezug auf neonazistische Straftaten diese Straftatbest\u00e4nde gerne bem\u00fcht werden. Hier muss man sich f\u00fcr einen Weg entscheiden. Noch deutlicher wird die Problematik bei der GR\u00dcNEN Kernforderung nach der Liberalisierung des Bet\u00e4ubungsmittelrechtes. Zu Recht wird davon ausgegangen, dass es Sache des Einzelnen ist, mit Drogen und seiner Gesundheit umzugehen. Dieser Auffassung widersprechen dann aber Forderungen von GR\u00dcNER Seite nach einem Anti-Doping-Gesetz.<\/p>\n<p>Durch eine Koh\u00e4renz beim politischen Handeln kann das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und den Staat als solches wachsen. Sie senkt f\u00fcr viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger die Wahrnehmung der subjektiv-willk\u00fcrlichen Behandlung durch den Staat und f\u00f6rdert somit die Akzeptanz f\u00fcr andere \u2013 auch sanktionierende \u2013 Ma\u00dfnahmen durch Erwartungssicherheit in ein stets \u00e4hnliches Handeln des Staates.<\/p>\n<p><strong>Die individuelle Mentalit\u00e4t \u2013 Der Staat als Feind<\/strong><\/p>\n<p>B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN sollten den Staat wieder mehr als theoretischen Feind betrachten \u2013 als Gegner, dessen Handeln es stets zu hinterfragen gilt. Sie sollten propagieren, dass ein gesundes Misstrauen gegen die staatliche Ordnung eine keinesfalls verwerfliche Haltung f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ist. Der Liberalismus und unser modernes Grundrechtsverst\u00e4ndnis erwuchs schlie\u00dflich aus einer Haltung, den (vorrangig absolutistischen) Staat als Feind betrachten und sich gegen dessen Agieren zur Wehr setzen zu k\u00f6nnen. Die GR\u00dcNEN sch\u00f6pften einen erheblichen Teil ihrer Gr\u00fcndungserz\u00e4hlung aus dem Kampf der 68er-Bewegung gegen das staatliche Establishment. Warum sollte man als GR\u00dcNER den Staat \u2013 gerade in Zeiten der \u00dcberwachungsskandale \u2013 nicht wieder mehr als Feind, als nat\u00fcrlichen Antagonisten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, was deren Freiheit angeht, betrachten? Ihn als theoretischen Feind zu betrachten bedeutet dabei keineswegs, ihn zu bek\u00e4mpfen oder dergleichen, sondern vor allen dem Staat gegen\u00fcber eine gewisse Grundskepsis walten zu lassen und ihn nicht mit blindem Vertrauen auszustatten.<\/p>\n<p>Das Hinterfragen staatlichen Handels ist eine b\u00fcrgerliche Tugend schlechthin. Nur so kann sich staatliches Handeln weiterentwickeln und angepasst werden. Das Verhalten, was B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN in guter Art und Weise bei B\u00fcrgerrechtseingriffen an den Tag legt und \u2013 im Sinne des Verst\u00e4ndnisses von B\u00fcrgerrechten als Abwehrrechten gegen den Staat \u2013 mit der Hinterfragung der Notwendigkeit des staatlichen Eingriffs einher geht, sollte dabei Vorbild f\u00fcr alle Politikbereiche sein. Der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit sollte nicht nur auf den B\u00fcrgerrechtsschutz angewendet werden, sondern sollte sich grunds\u00e4tzlich in allen politischen Forderungen von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN wiederfinden.<\/p>\n<p><strong>Das Verh\u00e4ltnis von Staat zu B\u00fcrgern \u2013 mehr Republikanismus?<\/strong><\/p>\n<p>Ein liberales GR\u00dcNES Staatsverst\u00e4ndnis muss die Emanzipation der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zum Ziel haben. Es muss erkennen, dass der Staat gegen\u00fcber den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern ein M\u00e4\u00dfigungsgebot bei der Reglementierung ihres Verhaltens einhalten muss. Gleichzeitig muss ein solches Staatsverst\u00e4ndnis antizipieren, dass die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sich auf den Staat verlassen k\u00f6nnen m\u00fcssen und dieser ihnen in der Not zur Seite stehen muss, allerdings das Individuum nicht vollumf\u00e4nglich in der Wiege des Staats betten darf und gleichzeitig eine gewisse Bringschuld gegen\u00fcber dem Staat hat (was insbesondere der klassische Liberalismus so nicht vollumf\u00e4nglich teilen w\u00fcrde).<\/p>\n<p>Wir brauchen eine Ausrichtung der Politik von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, die sich wieder st\u00e4rker an den Grundz\u00fcgen des liberalen Republikanismus und dessen Verst\u00e4ndnis des Verh\u00e4ltnisse von Staat und B\u00fcrger orientiert. Zur Frage eines GR\u00dcNEN Liberalismus w\u00e4ren l\u00e4ngere Abhandlungen notwendig. Verk\u00fcrzt muss gelten: Der Staat ist f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger weder Gnadeninstitution (wie es manch Konservative f\u00fcr die wahre Existenzberechtigung des Staates halten), sondern er verdankt schlicht seine Existenzgrundlage der B\u00fcrgerschaft und ist somit eine Gebilde der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger f\u00fcr die B\u00fcrgerschaft. Noch darf er in diesem Zusammenhang ein etatistisches Gesamtgebilde sein, das die Eigenverantwortung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger behindert oder das genaue Gegenteil im totalen Marktliberalismus darstellen. Er muss die individuellen Freiheitsrechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger gegen den Regulierungswillen sowohl der Regierung als auch der Mehrheit der Bev\u00f6lkerung sch\u00fctzen. Gleichzeitig m\u00fcssen die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger erkennen, dass der Staat nichts abstraktes, sondern ihr ureigenstes Gebilde ist, dass sie mit Leben und Werten f\u00fcllen sollen. Hier entsteht eine Verantwortung f\u00fcr jede Einzelne und jeden Einzelnen.<\/p>\n<p>Ein liberaler Republikanismus w\u00e4re vielmehr als Blaupause einer wirklichen Umsetzung gr\u00fcner Freiheitspolitik geeignet, als reine Debatten \u00fcber B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN und das Verh\u00e4ltnis zum Liberalismus. Er erm\u00f6glicht die Abgrenzung zum reinen Liberalismus indem er die Anspr\u00fcche des Individuums gegen den Staat begrenzt und die Macht Einzelner in der Gesellschaft dezimiert, jedoch gleichzeitig dem Individuum ein h\u00f6chstes Ma\u00df an individueller Gestaltungsfreiheit l\u00e4sst. Er sichert damit die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in der Demokratie davor ab, dass das individuelle Verhalten von der reinen numerischen Mehrheit bestimmt wird \u2013 gerade auch wenn es um die Beschneidung von Rechten und Handlungen im h\u00f6chstpers\u00f6nlichen Lebensbereich geht.<\/p>\n<p><strong>Ausblick<\/strong><\/p>\n<p>Wir brauchen eine Debatte \u00fcber das GR\u00dcNE Staatsverst\u00e4ndnis und eine Debatte \u00fcber die Grundlagen eines liberalen Republikanismus als Richtschnur GR\u00dcNEN Denkens und Handelns. Eine fundierte Debatte \u00fcber die Grundlagen des Staatsverst\u00e4ndnisses von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN d\u00fcrfte f\u00fcr die programmatische Weiterentwicklung fruchtbarer sein als abstrakte Debatten \u00fcber Freiheitsbegriffe. Nicht zuletzt war der Ansto\u00df der Freiheitsdebatte in Form des Veggie-Days nicht weniger als der Konflikt um die Frage des Umfangs der Durchregelung der privaten Sph\u00e4re durch staatliches Handeln oder zumindest staatlich intendiertes Handeln. Innerhalb des GR\u00dcNEN Diskurses \u00fcber Freiheit sollte daher die Diskussion des Staatsverst\u00e4ndnisses und der diesbez\u00fcgliche Konflikt zwischen Anspruch und Wirklichkeit GR\u00dcNER Politik umfassend beleuchtet werden. Eine solche Debatte ergibt nur dann einen Sinn, wenn sie mit der Bereitschaft verbunden ist, in der Programmatik und der politischen Praxis von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNE auch etwas zu ver\u00e4ndern, sonst bleibt die Freiheitsdiskussion eine Selbstvergewisserungsdiskussion, die alsbald von der Realit\u00e4t des politischen Prozesses \u00fcberholt wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr eine Debatte \u00fcber das GR\u00dcNE Staatsverst\u00e4ndnis statt abstrakter Debatten \u00fcber die Verwaltung des Erbes der FDP und des Liberalismus Ende 2013 ist das Papier \u201eDie Farbe der Freiheit ist Gr\u00fcn\u201c ver\u00f6ffentlicht worden. Es war und ist der Versuch B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN als wahre Partei der Freiheit auszurufen. 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